7. 5. 01 (1) 253. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 1. 7. 2001 = MB1. NRW. Nr. 37/01 einschl.)

21281

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen.

Das Erholungsgebiet wird begrenzt durch die Kevelaerer Straße (L 491), die Rheinstraße (L 491) bis zum Hoogeweg, den Hoogeweg, die Jägerstraße, die Kölner Straße (B 9), eine in südwestliche Richtung verlaufende Linie bis zur Straße Am Schenken, die Straße Am Schenken, in südwestliche Richtung bis zur Bahnlinie Köln/Kleve, diese Bahnlinie in südostwärtige Richtung bis zur zukünftigen Südumgehung (L 486n), die zukünftige Südumgehung bis zur Twistedener Straße (K 36), die Twieste-dener Straße, den Hoogemittagsweg, den Heideweg, die Windmühlenstraße, die südwestliche Grenze des Waldgebietes des ehemaligen Wasserwerks, die nordwestliche Grenze des Waldgebietes des ehemaligen Wasserwerkes einschl. eine gedachte Linie in Verlängerung bis zur großen Dondert, die große Dondert "bis zum Erdkamps-weg, den Erdkampsweg bis zur Hubertusstraße, eine Linie in 50 m Tiefe parallel zur Noldestraße, Die Dürerstraße, den Lohweg, die südliche Grenze des Regenrückhaltebeckens Nord, die Weezer Straße, die Klever Straße, die Lindenstraße in Verlängerung bis zur Niers, die Niers in nördlicher Richtung bis zum Ende der-Bebauung Am Steensweg, eine gerade Linie von der Niers rechtwinklig zum Steensweg, den Steensweg bis zum Wirtschaftsweg Richtung Grotendonker Straße (K 13), die Grotendonker Straße (K 13), den in ostwärtige Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg zum Michelsweg, den Michelsweg, den Wissener Weg bis zum Bartenhof und von hier aus die Vorselaerer Ley bis zur Kevelaerer Straße.