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17.3.92 (2) 211. Ergänzung - SMB1. NW. -(Stand 15. 8.1992 = MB1. NW. Nr. 50 einschl.)

Anlage l

Apparative Laborgrundausstattung

für Untersuchungsstellen im Rahmen der Zulassung nach § 60 a LWG

Um den unter Abschnitt 3 beschriebenen Mindestuntersuchungsumfang durchführen zu können, muß die Untersuchungsstelle neben den in ausreichender Menge vorhandenen üblichen Laborglasgeräten und -hilfsmitteln über folgende apparative Mindestausstattung verfügen:

1. Geräte zur DIN-gerechten Probenahme, Homogenisierung und Teilung der Proben:

- Probenschöpfer

- Gerät zur automatischen Entnahme von Mischproben

- Einrichtung zur Homogenisierung von Abwasserproben nach DIN 38402 A-30

2. Meßgeräte zur Direktmessung vor Ort:

- pH-Meßgerät

- Sauerstoff-Meßgerät

- Leitfähigkeits-Meßgerät

- Temperatur-Meßgerät

- Photometer

3. Kühl- und Gefriereinrichtungen:

- Kühlschränke bzw. -truhen

- Gefrierschränke bzw. -truhen

- Kühltaschen

4. Allgemeine labortechnische Geräte:

- Analysenwaage

- Trockenschrank

- Filtrationsgeräte

- Laborthermostat

- Anlage zur Erstellung von Reinstwasser

- Meßplätze zur Bestimmung von:

- pH-Wert

- elektrischer Leitfähigkeit

- Sauerstoffgehalt

- Spektralphotometer

5. Spezielle labortechnische Geräte:

Für die Bestimmung der unter Abschnitt 3 angegebenen Parameter müssen die in den dort genannten DIN geforderten Geräte vorhanden sein.

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