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17.3.92 (2) 211. Ergänzung - SMB1. NW. -(Stand 15. 8.1992 = MB1. NW. Nr. 50 einschl.)
Anlage l
Apparative Laborgrundausstattung
für Untersuchungsstellen im Rahmen der Zulassung nach § 60 a LWG
Um den unter Abschnitt 3 beschriebenen Mindestuntersuchungsumfang durchführen zu können, muß die Untersuchungsstelle neben den in ausreichender Menge vorhandenen üblichen Laborglasgeräten und -hilfsmitteln über folgende apparative Mindestausstattung verfügen:
1. Geräte zur DIN-gerechten Probenahme, Homogenisierung und Teilung der Proben:
- Probenschöpfer
- Gerät zur automatischen Entnahme von Mischproben
- Einrichtung zur Homogenisierung von Abwasserproben nach DIN 38402 A-30
2. Meßgeräte zur Direktmessung vor Ort:
- pH-Meßgerät
- Sauerstoff-Meßgerät
- Leitfähigkeits-Meßgerät
- Temperatur-Meßgerät
- Photometer
3. Kühl- und Gefriereinrichtungen:
- Kühlschränke bzw. -truhen
- Gefrierschränke bzw. -truhen
- Kühltaschen
4. Allgemeine labortechnische Geräte:
- Analysenwaage
- Trockenschrank
- Filtrationsgeräte
- Laborthermostat
- Anlage zur Erstellung von Reinstwasser
- Meßplätze zur Bestimmung von:
- pH-Wert
- elektrischer Leitfähigkeit
- Sauerstoffgehalt
- Spektralphotometer
5. Spezielle labortechnische Geräte:
Für die Bestimmung der unter Abschnitt 3 angegebenen Parameter müssen die in den dort genannten DIN geforderten Geräte vorhanden sein.
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