247. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 1. 2000 = MBl. NRW. Nr. 2 einschl.) 6. 8. 99 (1)

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Anlage l Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Das anerkannte Erholdungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden

vom landwirtschaftlichen Betrieb Rüther, Blinder Weg 10, nach Südosten entlang der östlichen Grenze der Wohnbebauung „Auf 'der Heide" sowie des Friedhofes auf die L 825.

Im Osten

östlich des landwirtschaftlichen Betriebes Markus südlich bis zur Brucht, bachabwärts südöstlich der Bebauung des Dorfkerns bis zur Mühle; danach entlang eines Fußweges („Agrarhistorischer Rundwanderweg") nordwestlich des Rammeisberges bis zur L 825 im Süden.

Im Süden

von der L 825 nach Westen durch das Süsterfeld, abknik-kend nach Nordwesten über den Schmandberg bis zum Fußweg „Agrarhistorischer Rundwanderweg".

Im Westen

vom Schmandberg in nördlicher Richtung bis zum Feldweg „Am Strickberg", in östlicher Richtung bis westlich des Bebauungsplanes. „Hotel"; von dort nördlich unter Einschluss des landwirtschaftlichen Betriebes Bannen-berg entläng eines Wirtschaftsweges, umschließt westlich die Aussiedlergehöfte „Am Weinberg". Geradlinig nach Osten bis zum Spielplatz, von dort westlich und nördlich entlang des Baugebietes „Steinriek'e" mit Einschluß des Hofes Nolte.