248. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 4. 2000 = MBl. NRW. Nr. 21/2000 einschl.) 10. 12. 99 (1)

21281

Anlage l

Textliche Darstellung der Grenzen des Kurgebietes Tecklenburg:

Die Grenze des Kurgebietes wird im Norden und Osten durch die Grenze der Ortschaft Tecklenburg bis zur Lengericher Straße (L 504) nördlich des Grundstückes Lengericher Straße 22 bestimmt. Von dort führt sie in westliche Richtung weiter bis zur Straße Auf dem Broekland und dann östlich des Grundstückes .Auf dem Broekland 28 bis zur Nordgrenze der Hofanlage Schöp-ker, dort an der Nordgrenze des Campingplatzes entlang und nach Süden abknickend bis zur Königstraße, diese querend in südlicher Richtung weiter bis zum Grundstück Wolfsmühlen weg 7, dort an der östlichen Grundstücksgrenze entlang und in direkter Verlängerung nach Süden bis zur Stadtgrenze.

Im Süden verläuft die Kurgebietsgrenze entlang der Stadtgrenze.

Im Westen verläuft die Kurgebietsgrenze entlang der .Grenze der Ortschaft Tecklenburg bis zur Bahnlinie der TWE, dort entlang der Bahnlinie in östlicher Richtung bis zum Gebäude der ehemaligen Fabrik Bischof + Klein, dort nördlich um das Firmengebäude herum und entlang der Nordgrenze des Bahnhofsgebäudes der TWE bis zur Bahnhofstraße, weiter entlang der Bahnlinie bis zur Ostgrenze des Grundstückes Bahnhofstraße 41 und dort rechtwinklig abknickend in südlicher Richtung bis zur Stadtgrenze.