246. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 10. 1999 = MB1. NRW. Nr. 57/99 einschl.)

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Anlage l

Textliche Darstellung der Grenzen des Erholungsgbietes Beken

- beginnend im Norden und fortlaufend im Uhrzeigersinn (Gemarkung Groß Reken) -

Norden: .

Flur 13: südliche Begrenzung der Bundesstraße 67;

östliche Grenze des Markenweges Flurstück 447;

südöstliche und südlich entlang der Wasserfläche;

südlich an der östlichen Grenze des Markenweges Flurstücke 52 und 492;

entlang des Flurstücks 504;

Flur 25: entlang des in nordöstlicher Richtung verlaufenden Markenweges (westliche Grenze der Flurstücke 194, 62, 120, 546 und 563 bis zur Einmündung Coesfelder Straße (L 608); östliche Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 711;

südliche Begrenzung des Weges Flurstück 617 bis in den Kreuzungsbereich der Wege Flurstücke 596 und 593; nach Norden an der westlichen Grenze der Flurstücke 594, 595 und 855; nach Osten entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 597; nach Norden entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 583, 581, 582 und 580;

in östlicher Richtung bis zum Weg entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 580, 577, 576, 574, 573 und 572; •

Flur.24: dem Weg folgend bis zum Flurstück 99;

nach Südosten an der westlichen Grenze dieses Flurstücks bis an die Kreisstraße 11;

Osten:

Flur 23: die K 11 kreuzend in südlicher und östlicher Richtung entlang der Waldgrenze bis zum Flurstück 102 (Weg); nach Süden entlang der westlichen Wegegrenze bis zur Kreuzung mit dem Weg zur Waldkapelle (Eremitage); entlang der Wegegrenze, dem Waldweg in südwestlicher Richtung folgend, der durch die Flurstücke 26 und 102 verläuft; bis zur Waldgrenze;

Flur 26: bis zum Kreuzungsbereich der Markenwege Flurstücke 30 und 36;

nach Westen entlang des Fußweges, der die Flurstücke 96 und 94 durchquert; entlang Grenze des Flurstücks 71;

Flur 27: bis zum Markenweg Flurstück 99;

entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 256 bis an den Markenweg Flurstück 247;

weiter in westlicher Richtung entlang der nördlichen Wegegrenze;

nach Süden abbiegend entlang der westlichen Begrenzung des Fußweges;

29. 5. 99 (1) 246. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 10. 1999 = MB1. NRW. Nr. 57/99 einschl.)

01001 Süden:

Flur 27: entlang des Markenweges Flurstück 440 bis in den Kreuzungsbereich mit der Straße „Berge", entlang der nördlichen Straßengrenze bis zum Kreuzungspunkt mit dem Markenweg Flurstück 218;

Flur 30: nach Süden abbiegend entlang der westlichen Grenze des Markenweges Flurstück 19 bis zum Kreuzüngsbe-reich mit dem Markenweg Flurstück 22;

Flur 31: nach Nordwesten abbiegend entlang der Nordostseite dieses Weges bis zum Kreuzungsbereich mit dem Markenweg Flurstück 78; • nach Südwesten entlang der nördlichen Seite dieses Markenweges bis zur Ludgeristraße;

Flur 32: hier die Ludgeristraße kreuzend und weiter an der nördlichen Begrenzung des Markenweges Flurstück 350

bis zur Kreuzung mit dem Markenweg Flurstück 345; , entlang der südlichen und westlichen Begrenzung des Mischwasserrückhaltebeckens;

nach Norden entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 101, 89, 88, 87, 84, 83, Flurstück 82 durchschneidend; ' •

Flur 31: das Flurstück 93 durchschneidend;

entlang der westlichen Begrenzung der Flurstücke 882 und 883 bis zur Ludgeristraße (Wald); nach Westen abbiegend und entlang der östlichen Seite der Beethovenstraße bis zur Einmündung in die Kardinal-von-Galen-Straße;

nach Westen abbiegend und der südlichen Straßenbegrenzung folgend bis zur Einmündung in die Dorstener Straße (L 600/608). .

• 'l

Flur 5: die Dorstener Straße kreuzend und der südlichen Straßenbegrenzung der Wehrstraße folgend bis zur Einmündung in die Straße „Surkstamm";

dem Surkstamm in südlicher Richtung an der östlichen Straßenbegrenzung folgend bis zum Grenzpunkt des Flurstückes 96; nach Westen entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 96 und 97; .

die Straße „Dorfheide" kreuzend und nördlicher Richtung entlang der westlichen Straßenbegrenzung zum nördlichen Grenzpunkt des Flurstückes 52;

nach Westen abbiegend entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 52,51,50 und 22 bis zum Markenweg Flurstück 24;

Flur 9: nach Norden und dann der Wegeparzelle Flurstück 533 folgend bis in Höhe des nördlichen Grenzpunktes des Flurstücks 518;

entlang der nördlichen und östlichen Grenze dieses Flurstückes bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 3223; an der nordöstlichen Grundstücksgrenze bis zur Straße „Hestern"; (

Flur 6: in westlicher Richtung entlang der nördlichen Wegegrenze bis zur Grenze des Flurstücks 23; | in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grundstücksgrenze bis zum Grenzpunkt mit dem Flurstück 24; entlang der nördlichen Grenze dieses Flurstückes, dann nach Süden abbiegend entlang der westlichen ' . . Grundstücksgrenze dieses Flurstückes sowie des Flurstückes 23 bis an den Markenweg Flurstück 120;

von diesem Punkt aus in südlicher Richtung bis zum Weg „Uhlenberg", dann dem Wegeverlauf auf der westlichen Wegeseite folgend bis zur Einmündung in die Frankenstraße (L 600);

Flur 4: in östlicher Richtung abbiegend entlang der nördlichen Straßenbegrenzung bis in Höhe der westlichen Begrenzung des Flurstücks 582;

die L 800 in südlicher Richtung kreuzend entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 852 und 583;

nach Westen abbiegend ca. 50 m entlang der nördlichen Grundstücksgrenze bis zum westlichen Grenzpunkt des Flurstückes 727; .

nach Süden abbiegend entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 815;

nach Westen und entlang der Waldgrenze das Flurstück 5 durchschneidend bis an die Grenze des Flurstücks 584; . .

ca: 30 m nach Süden entlang der östlichen Grundstücksgrenze; ...

Flur 3: nach Westen an der Waldgrenze bis zur Grenze des Flurstückes 276;

nach Norden entlang der östlichen Grundstücksgrenze; . • • . .

246. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 10. 1999 = MB1. NRW. Nr. 57/99 einschl.) 29. 5. 99 (2)

am nördlichen Grenzpunkt nach Westen abbiegend dem an der nördlichen Grenze verlaufenden Forstweg

folgend bis an die westliche Grenze; .

nach Nordosten entlang des Forstweges bis zum Flurstück 240 (Parkplatz Frankenhof);

die L 800 in nördlicher Richtung kreuzend zum östlichen Grenzpunkt des Flurstücks 273;

Flur 2: der Waldgrenze folgend bis zur Wegeparzelle Flurstück 31;

entlang der Waldgrenze bis an den Markenweg Flurstück 161;

nach Südwesten abbiegend entlang der Westseite des Weges bis zu Einmündung in die L 600;

ca. 200 m derL 600 (Kreulkerhok) in nordwestlicher Richtung folgend bis zur Einmüdung des Markenweges

Flurstück 19; '

Westen:

Flur 7: nach Nordosten entlang der westlichen Wegeseite bis zum Kreuzungspunkt der Markenwege Flurstücke 72, 88 und 62; . an der westlichen Wegegrenze Flurstück 62 bis zum Kreuzungspunkt mit dem Markenweg Flurstück 96;

Flur 8: nach Osten entlang des Weges bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 49;

Flur 6: entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 92;

vom südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 6 in östlicher Richtung bis zu 10 kV-Freileitung; auf den

nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 25; •

entlang der Ostgrenze des Flurstücks bis auf Höhe des nordwestlichen Grenzpunktes des Flurstückes 30;

entlang der Nordgrenze der Flurstücke 30 und 143 bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 143;

gerade Verbindung des Grenzpunktes mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 64;

entlang der nördlichen Grenze dieses Flurstückes;

entlang der östlichen Böschungskante des Kusebaches;

Flur 8: nach Norden abbiegend auf den südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 32;

an er östlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 32 und 31 bis zum Markenweg „Hörnerhok" (Flurstück ' 29); .

Flur 9: dem Weg nach Nbrdosten folgend bis in Höhe des Wohnhauses „Siepe l" (Flurstück,548);

nach Nordnordwesten- entlang des Markenweges Flurstück 549 bis zur Einmündung in die Heidener Straße

(K 11); . .

die K 11 in nordöstlicher Richtung auf den östlichen Grenzpunkt des Flurstücks 4 kreuzend;

entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 4 bis an die Wegeparzelle Flurstück 2665;

Inach Westen bis zum westlichen Grenzpunkt des Flurstücks 57;

nach Norden entlang der westlichen Grenze des Flurstücks und des Flurstücks 2688 bis zum Markenweg

Flurstück 2687;

in westlicher Richtung entlang des Weges;

Flur 12: entlang des Markenweges Flurstück 97 bis zum Kreuzungsbereich mit dem Markenweg Flurstück 192; nach Norden abbiegend entlang des Weges bis zur Straße „Bollengraben"; ca. 50 m nach Südosten entlang der Grenze des Flurstücks 186; entlang der östlichen Flurstücksgrenze; an der Waldgrenze bis an die Grenze des Flurstücks 281;

in hordöstlicher Richtung das Flurstück 281 durchschneidend bis zur Velener Straße (K 11) ca. 200 m entlang der westlichen Seite und dann die K 11 in südöstlicher Richtung kreuzend; entlang des Forstweges das Flurstück 233 durchschneidend bis zur Wegeparzelle Flurstück 56; nach Norden bis zur Einmündung des Markenweges Flurstück 51 und diesem in nordöstlicher Richtung folgend; ,

Flur 13: entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 489 bis ah die südliche Begrenzung der Trasse der

Bundesstraße 67;

. in östlicher Richtung entlang der B 67 bis zum Ausgangspunkt, dem östlichen Grenzpunkt des Markenweges Flurstück 447.