246. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 10. 1999 = MB1. NRW. Nr. 57/99 einschl.)
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21281
Anlage l
Textliche Darstellung der Grenzen des Erholungsgbietes Beken
- beginnend im Norden und fortlaufend im Uhrzeigersinn (Gemarkung Groß Reken) -
Norden: .
Flur 13: südliche Begrenzung der Bundesstraße 67;
östliche Grenze des Markenweges Flurstück 447;
südöstliche und südlich entlang der Wasserfläche;
südlich an der östlichen Grenze des Markenweges Flurstücke 52 und 492;
entlang des Flurstücks 504;
Flur 25: entlang des in nordöstlicher Richtung verlaufenden Markenweges (westliche Grenze der Flurstücke 194, 62, 120, 546 und 563 bis zur Einmündung Coesfelder Straße (L 608); östliche Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 711;
südliche Begrenzung des Weges Flurstück 617 bis in den Kreuzungsbereich der Wege Flurstücke 596 und 593; nach Norden an der westlichen Grenze der Flurstücke 594, 595 und 855; nach Osten entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 597; nach Norden entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 583, 581, 582 und 580;
in östlicher Richtung bis zum Weg entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 580, 577, 576, 574, 573 und 572; •
Flur.24: dem Weg folgend bis zum Flurstück 99;
nach Südosten an der westlichen Grenze dieses Flurstücks bis an die Kreisstraße 11;
Osten:
Flur 23: die K 11 kreuzend in südlicher und östlicher Richtung entlang der Waldgrenze bis zum Flurstück 102 (Weg); nach Süden entlang der westlichen Wegegrenze bis zur Kreuzung mit dem Weg zur Waldkapelle (Eremitage); entlang der Wegegrenze, dem Waldweg in südwestlicher Richtung folgend, der durch die Flurstücke 26 und 102 verläuft; bis zur Waldgrenze;
Flur 26: bis zum Kreuzungsbereich der Markenwege Flurstücke 30 und 36;
nach Westen entlang des Fußweges, der die Flurstücke 96 und 94 durchquert; entlang Grenze des Flurstücks 71;
Flur 27: bis zum Markenweg Flurstück 99;
entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 256 bis an den Markenweg Flurstück 247;
weiter in westlicher Richtung entlang der nördlichen Wegegrenze;
nach Süden abbiegend entlang der westlichen Begrenzung des Fußweges;
29. 5. 99 (1) 246. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 10. 1999 = MB1. NRW. Nr. 57/99 einschl.)
01001 Süden:
Flur 27: entlang des Markenweges Flurstück 440 bis in den Kreuzungsbereich mit der Straße „Berge", entlang der nördlichen Straßengrenze bis zum Kreuzungspunkt mit dem Markenweg Flurstück 218;
Flur 30: nach Süden abbiegend entlang der westlichen Grenze des Markenweges Flurstück 19 bis zum Kreuzüngsbe-reich mit dem Markenweg Flurstück 22;
Flur 31: nach Nordwesten abbiegend entlang der Nordostseite dieses Weges bis zum Kreuzungsbereich mit dem Markenweg Flurstück 78; • nach Südwesten entlang der nördlichen Seite dieses Markenweges bis zur Ludgeristraße;
Flur 32: hier die Ludgeristraße kreuzend und weiter an der nördlichen Begrenzung des Markenweges Flurstück 350
bis zur Kreuzung mit dem Markenweg Flurstück 345; , entlang der südlichen und westlichen Begrenzung des Mischwasserrückhaltebeckens;
nach Norden entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 101, 89, 88, 87, 84, 83, Flurstück 82 durchschneidend; ' •
Flur 31: das Flurstück 93 durchschneidend;
entlang der westlichen Begrenzung der Flurstücke 882 und 883 bis zur Ludgeristraße (Wald); nach Westen abbiegend und entlang der östlichen Seite der Beethovenstraße bis zur Einmündung in die Kardinal-von-Galen-Straße;
nach Westen abbiegend und der südlichen Straßenbegrenzung folgend bis zur Einmündung in die Dorstener Straße (L 600/608). .
• 'l
Flur 5: die Dorstener Straße kreuzend und der südlichen Straßenbegrenzung der Wehrstraße folgend bis zur Einmündung in die Straße „Surkstamm";
dem Surkstamm in südlicher Richtung an der östlichen Straßenbegrenzung folgend bis zum Grenzpunkt des Flurstückes 96; nach Westen entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 96 und 97; .
die Straße „Dorfheide" kreuzend und nördlicher Richtung entlang der westlichen Straßenbegrenzung zum nördlichen Grenzpunkt des Flurstückes 52;
nach Westen abbiegend entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 52,51,50 und 22 bis zum Markenweg Flurstück 24;
Flur 9: nach Norden und dann der Wegeparzelle Flurstück 533 folgend bis in Höhe des nördlichen Grenzpunktes des Flurstücks 518;
entlang der nördlichen und östlichen Grenze dieses Flurstückes bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 3223; an der nordöstlichen Grundstücksgrenze bis zur Straße „Hestern"; (
Flur 6: in westlicher Richtung entlang der nördlichen Wegegrenze bis zur Grenze des Flurstücks 23; | in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grundstücksgrenze bis zum Grenzpunkt mit dem Flurstück 24; entlang der nördlichen Grenze dieses Flurstückes, dann nach Süden abbiegend entlang der westlichen ' . . Grundstücksgrenze dieses Flurstückes sowie des Flurstückes 23 bis an den Markenweg Flurstück 120;
von diesem Punkt aus in südlicher Richtung bis zum Weg „Uhlenberg", dann dem Wegeverlauf auf der westlichen Wegeseite folgend bis zur Einmündung in die Frankenstraße (L 600);
Flur 4: in östlicher Richtung abbiegend entlang der nördlichen Straßenbegrenzung bis in Höhe der westlichen Begrenzung des Flurstücks 582;
die L 800 in südlicher Richtung kreuzend entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 852 und 583;
nach Westen abbiegend ca. 50 m entlang der nördlichen Grundstücksgrenze bis zum westlichen Grenzpunkt des Flurstückes 727; .
nach Süden abbiegend entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 815;
nach Westen und entlang der Waldgrenze das Flurstück 5 durchschneidend bis an die Grenze des Flurstücks 584; . .
ca: 30 m nach Süden entlang der östlichen Grundstücksgrenze; ...
Flur 3: nach Westen an der Waldgrenze bis zur Grenze des Flurstückes 276;
nach Norden entlang der östlichen Grundstücksgrenze; . • • . .
246. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 15. 10. 1999 = MB1. NRW. Nr. 57/99 einschl.) 29. 5. 99 (2)
am nördlichen Grenzpunkt nach Westen abbiegend dem an der nördlichen Grenze verlaufenden Forstweg
folgend bis an die westliche Grenze; .
nach Nordosten entlang des Forstweges bis zum Flurstück 240 (Parkplatz Frankenhof);
die L 800 in nördlicher Richtung kreuzend zum östlichen Grenzpunkt des Flurstücks 273;
Flur 2: der Waldgrenze folgend bis zur Wegeparzelle Flurstück 31;
entlang der Waldgrenze bis an den Markenweg Flurstück 161;
nach Südwesten abbiegend entlang der Westseite des Weges bis zu Einmündung in die L 600;
ca. 200 m derL 600 (Kreulkerhok) in nordwestlicher Richtung folgend bis zur Einmüdung des Markenweges
Flurstück 19; '
Westen:
Flur 7: nach Nordosten entlang der westlichen Wegeseite bis zum Kreuzungspunkt der Markenwege Flurstücke 72, 88 und 62; . an der westlichen Wegegrenze Flurstück 62 bis zum Kreuzungspunkt mit dem Markenweg Flurstück 96;
Flur 8: nach Osten entlang des Weges bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 49;
Flur 6: entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 92;
vom südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 6 in östlicher Richtung bis zu 10 kV-Freileitung; auf den
nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 25; •
entlang der Ostgrenze des Flurstücks bis auf Höhe des nordwestlichen Grenzpunktes des Flurstückes 30;
entlang der Nordgrenze der Flurstücke 30 und 143 bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 143;
gerade Verbindung des Grenzpunktes mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 64;
entlang der nördlichen Grenze dieses Flurstückes;
entlang der östlichen Böschungskante des Kusebaches;
Flur 8: nach Norden abbiegend auf den südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 32;
an er östlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 32 und 31 bis zum Markenweg „Hörnerhok" (Flurstück ' 29); .
Flur 9: dem Weg nach Nbrdosten folgend bis in Höhe des Wohnhauses „Siepe l" (Flurstück,548);
nach Nordnordwesten- entlang des Markenweges Flurstück 549 bis zur Einmündung in die Heidener Straße
(K 11); . .
die K 11 in nordöstlicher Richtung auf den östlichen Grenzpunkt des Flurstücks 4 kreuzend;
entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 4 bis an die Wegeparzelle Flurstück 2665;
Inach Westen bis zum westlichen Grenzpunkt des Flurstücks 57;
nach Norden entlang der westlichen Grenze des Flurstücks und des Flurstücks 2688 bis zum Markenweg
Flurstück 2687;
in westlicher Richtung entlang des Weges;
Flur 12: entlang des Markenweges Flurstück 97 bis zum Kreuzungsbereich mit dem Markenweg Flurstück 192; nach Norden abbiegend entlang des Weges bis zur Straße „Bollengraben"; ca. 50 m nach Südosten entlang der Grenze des Flurstücks 186; entlang der östlichen Flurstücksgrenze; an der Waldgrenze bis an die Grenze des Flurstücks 281;
in hordöstlicher Richtung das Flurstück 281 durchschneidend bis zur Velener Straße (K 11) ca. 200 m entlang der westlichen Seite und dann die K 11 in südöstlicher Richtung kreuzend; entlang des Forstweges das Flurstück 233 durchschneidend bis zur Wegeparzelle Flurstück 56; nach Norden bis zur Einmündung des Markenweges Flurstück 51 und diesem in nordöstlicher Richtung folgend; ,
Flur 13: entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 489 bis ah die südliche Begrenzung der Trasse der
Bundesstraße 67;
. in östlicher Richtung entlang der B 67 bis zum Ausgangspunkt, dem östlichen Grenzpunkt des Markenweges Flurstück 447.