10. 5. 73 (1) 150. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 8. 1982 = MB1. NW. Nr. 61 einschl.) 10. 5. 73 (1) 150. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1.8. 1982 = MB1. NW. Nr. 61 einschl.)

Anlage

zum RdErl. d. Ministers

für Wirtschaft,

Mittelstand und Verkehr

v. 10. 5. 1973

Empfehlung Nr. 7

des Koordinierungsausschusses für

Strafienbauplanung vom 17. 10.1972

Planung und Bau von Park-and-KIde-Anlagen

Der Koordinierungsausschuß für Straßenbauplanung hat sich eingehend mit der verstärkten Förderung von Park-and-Ride-Anlagen auseinandergesetzt. Er hat sich hierbei auf die in verschiedenen Städten gemachten Erfahrungen und vor allem auf Erhebungen und Ausarbeitungen des Hamburger Verkehrsverbundes (HW), auf Empfehlungen des Internationalen Verbandes für öffentliches Verkehrswesen (UITP) sowie auf Untersuchungen für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) gestützt.

Aus dem Verbund mit öffentlichen Nahverkehrssystemen heraus tragen P + R-Anlagen zur Entlastung des Straßennetzes bei. Vorwiegend gilt dies für den Berufsverkehr zu den engeren Kernzonen, in denen sie dann auch Parkraum frei machen.

In großflächigen, vor allem bandartigen Verdichtungsräumen gewinnen sie damit regionale (in einigen Fällen sogar überregionale) Bedeutung.

Die entlastende Wirkung von P + R-Anlagen hängt vom Angebot des öffentlichen Verkehrsmittels und vom Anschluß an das Strafiennetz ab. Beides steht in Zusammenhang mit der örtlichen Siedlungsstruktur und deren Planung. Weiter ist eine abgestimmte Kapazität der P + R-Anlage bedeutsam.

P + R-Anlagen müssen nicht grundsätzlich an Haltepunkten des schienengebundenen Nahverkehrs liegen, sie können auch an Knotenpunkten und stark frequentierten Stationen von Omnibuslinien ebenfalls von großem Wert sein.

Der Koordinierungsausschuß für Straßenbauplanung hält es für erforderlich, daß sich die für Straßenplanung und Straßenbau ebenso wie die für die Nahverkehrsplanung zuständigen Stellen verstärkt mit dem Bau von P + R-Anlagen auseinandersetzen. Hierzu empfiehlt er den zuständigen Stellen im besonderen:

1. Ständiger Austausch der Erfahrungen mit P + R-Anlagen hinsichtlich der Standort- und Kapazitätsplanung, der Gestaltung, über die Annahme durch die Verkehrsteilnehmer und über Betriebsfragen:

2. Anwendung gleicher Grundsätze für die Planung und den Bau von P + R-Anlagen;

3. gleichartig aufgebaute Nutzen-Kosten-Betrachtungen;

4. eine untereinander abgestimmte publizistische Arbeit zur besseren Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Erfolgsaussichten eines gut funktionierenden Park-and-Ride-Systeras;

5. Anwendung des vom Bundesminister für Verkehr empfohlenen einheitlichen Symbols für P + R-Einrichtungen gemäß Verkennblatt 1971, Seite 618 Nr. 407.