Anlage 2

Merkblatt
Spurensicherung in Fällen von sexuellem Mißbrauch/Vergewaltigung

In Fällen von sexuellem Mißbrauch und Vergewaltigung lassen sich durch serologische Untersuchung der Ejakulatspuren wertvolle Hinweise auf die Person des Täters gewinnen. Neben der Bestimmung der Merkmale des AB0-Systems erlauben Spermaspuren auch die Analyse von Isoenzympolymorphismen (z. B. PGM, Gc) und DNA-Analyse.

Voraussetzung hierfür ist eine fachgerechte und umfassende Spurensicherung.

Wattestieltupfer, die zur Entnahme des Vaginalinhaltes dienen, sind wichtige Spurenträger und dürfen nicht vernichtet werden. Um Schimmelpilzbefall zu vermeiden, müssen sie luftgetrocknet werden. Im Handel befindliche Wattestäbchen, welche in Gel gelagert werden (z. B. „BAKTERIETTE®") sind zur Spurensicherung ungeeignet.

Grundsätzlich gilt: Mehrere Proben entnehmen, damit für die verschiedenen serologischen Verfahren ausreichend Material zur Verfügung steht.

Abstrichpräparate auf Objektträger dienen zur Kontrolle, ob Spermien vorhanden sind. Sie können ebenfalls serologisch ausgewertet werden, dürfen dann aber weder fixiert noch gefärbt oder mit Einschlußmittel (z. B. Deckglasspray) behandelt sein. Die Möglichkeit einer Azoospermie ist ggf. in Betracht zu ziehen. Auch Ejakulat ohne Spermien erlaubt eine serologische Auswertung.

Falls Anal- oder Oralverkehr stattgefunden hat, sind entsprechende Abstriche anzufertigen. Spermaspuren auf Haut können mit angefeuchtetem Wattetupfer abgerieben werden. Dieser muß ebenfalls luftgetrocknet werden.

Weisen Kleidungsstücke Ejakulatspuren auf, so sollten diese sichergestellt werden. Hat die Geschädigte nach der Tat eine Unterhose getragen, kann im allgemeinen davon ausgegangen werden, daß diese Spurenträger ist. Das Berühren von Sekretflecken mit bloßen Händen ist zu vermeiden.

Zur Sicherung von Haarspuren sollte das Schamhaar ausgekämmt werden. Lose Haare werden in einem Briefumschlag, Papiertüte o. ä. gesichert. Zu Vergleichszwecken sollten einige Schamhaare des Opfers ausgezupft (nicht abgeschnitten!) werden. Sie sind entsprechend zu kennzeichnen und wie die Spurhaare zu verpacken.

Anmerkung zur Sicherstellung serologischer Vergleichsproben:

Da Spermaspuren im allgemeinen mit Körpersekret des Opfers (Scheidensekret, Speichel) vermischt sind, ist eine Aussage über Blutgruppenmerkmale des Täters nur mit Kenntnis der Blutformel und des Ausscheiderstatus des Opfers möglich. Das Opfer sollte deshalb um Einwilligung in die Entnahme einer Vergleichsblutprobe (ca. 5 ml) und einer Speichelprobe gebeten werden. Zur Entnahme der Speichelprobe läßt man den Probanden ein Rundfilterpapier (z. B. Schleicher & Schüll Nr. 589) kräftig mit Speichel durchfeuchten. Der befeuchtete Teil sollte etwa die Hälfte des Papiers umfassen. Anschließend trocknen und in Papiertüte (Briefumschlag) verpacken. Die Speichelprobe darf keinesfalls mit bloßen Händen berührt werden.

Serologische Spuren sind alterungsanfällig. Grundsätzlich gilt: Je mehr Spurenmaterial gesichert wird und je schneller es zur Untersuchung gelangt, desto bessere Resultate lassen sich erzielen.