Anlage 2
Merkblatt
Spurensicherung in Fällen von sexuellem Mißbrauch/Vergewaltigung
In Fällen von sexuellem
Mißbrauch und Vergewaltigung lassen sich durch serologische Untersuchung der
Ejakulatspuren wertvolle Hinweise auf die Person des Täters gewinnen. Neben der
Bestimmung der Merkmale des AB0-Systems erlauben Spermaspuren auch die Analyse
von Isoenzympolymorphismen (z. B. PGM, Gc) und DNA-Analyse.
Voraussetzung hierfür ist eine
fachgerechte und umfassende Spurensicherung.
Wattestieltupfer, die zur Entnahme des Vaginalinhaltes
dienen, sind wichtige Spurenträger und dürfen nicht vernichtet werden. Um
Schimmelpilzbefall zu vermeiden, müssen sie luftgetrocknet werden. Im Handel
befindliche Wattestäbchen, welche in Gel gelagert werden (z. B.
„BAKTERIETTE®") sind zur Spurensicherung ungeeignet.
Grundsätzlich gilt: Mehrere
Proben entnehmen, damit für die verschiedenen serologischen Verfahren
ausreichend Material zur Verfügung steht.
Abstrichpräparate auf Objektträger dienen zur Kontrolle,
ob Spermien vorhanden sind. Sie können ebenfalls serologisch ausgewertet
werden, dürfen dann aber weder fixiert noch gefärbt oder mit Einschlußmittel
(z. B. Deckglasspray) behandelt sein. Die Möglichkeit einer Azoospermie ist
ggf. in Betracht zu ziehen. Auch Ejakulat ohne Spermien erlaubt eine serologische
Auswertung.
Falls Anal- oder Oralverkehr
stattgefunden hat, sind entsprechende Abstriche anzufertigen. Spermaspuren auf
Haut können mit angefeuchtetem Wattetupfer abgerieben werden. Dieser muß
ebenfalls luftgetrocknet werden.
Weisen Kleidungsstücke
Ejakulatspuren auf, so sollten diese sichergestellt werden. Hat die Geschädigte
nach der Tat eine Unterhose getragen, kann im allgemeinen davon ausgegangen
werden, daß diese Spurenträger ist. Das Berühren von Sekretflecken mit bloßen
Händen ist zu vermeiden.
Zur Sicherung von Haarspuren
sollte das Schamhaar ausgekämmt werden. Lose Haare werden in einem
Briefumschlag, Papiertüte o. ä. gesichert. Zu Vergleichszwecken sollten einige
Schamhaare des Opfers ausgezupft (nicht abgeschnitten!) werden. Sie sind
entsprechend zu kennzeichnen und wie die Spurhaare zu verpacken.
Anmerkung zur Sicherstellung
serologischer Vergleichsproben:
Da Spermaspuren im allgemeinen
mit Körpersekret des Opfers (Scheidensekret, Speichel) vermischt sind, ist eine
Aussage über Blutgruppenmerkmale des Täters nur mit Kenntnis der Blutformel und
des Ausscheiderstatus des Opfers möglich. Das Opfer sollte deshalb um Einwilligung
in die Entnahme einer Vergleichsblutprobe (ca. 5 ml) und einer Speichelprobe
gebeten werden. Zur Entnahme der Speichelprobe läßt man den Probanden ein
Rundfilterpapier (z. B. Schleicher & Schüll Nr. 589) kräftig mit Speichel
durchfeuchten. Der befeuchtete Teil sollte etwa die Hälfte des Papiers
umfassen. Anschließend trocknen und in Papiertüte (Briefumschlag) verpacken.
Die Speichelprobe darf keinesfalls mit bloßen Händen berührt werden.
Serologische Spuren sind
alterungsanfällig. Grundsätzlich gilt: Je mehr Spurenmaterial gesichert wird
und je schneller es zur Untersuchung gelangt, desto bessere Resultate lassen
sich erzielen.