28. 1. 97 (1) 238. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 10. 1997 = MB1. NW. Nr. 55 einschl.)

21281 Anlagel

'Textliche Darstellung des Kurgebietes

Das anerkannte Kurgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Süden:

Beginnend an der Einmündung „Lügdescher Weg" südwestlich des Baugebietes Sehlberg, entlang des Waldrandes „Der Oelberg", dann dem Weg folgend bis zur Papiermühle Plöger, weiter durch die Straße „Im Niesetal" bis zur Einmündung in die B 239.

Im Westen:

Der Bahnhofstraße (L 948 alt) folgend bis zur Einmündung der Hainbergstraße, entlang der Promenade am Seeufer bis zum Auftreffen auf die Schieder-Straße.

Im Norden:

Durch den Rundwanderweg um den „Kleinen Hainberg" und durch den Rundwanderweg südlich des „Großen Heinberges" bis zum Auftreffen auf den Rundwanderweg der „Herlingsburg" bis zum Auftreffen auf die Stadtgrenze zu Lügde. Von da aus in östliche Richtung bis zum Staudamm.

Im Osten:

Durch die L 614, den Weg westlich des Steinbaches bis zum „Hallenberg". Vom Auftreffen dieses Weges auf den Weg nördlich des „Viedhenkenberges" bis zum PKW-Wanderparkplatz am „Sehlberg" zurück zum Ausgangspunkt.