238. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 10. 1997 = MB1. NW. Nr. 55 einschl.)

14. 3. 97 (2) Anlage l O4 OQ-«

Kurgebietsgrenzen Bad Sassendorf - Textliche Darstellung -

Ausgangspunkt ist im Nordosten die Kreuzung der L 688/K 5 (Gabrechtener Weg/Weslarner Straße), von da in südlicher Richtung die Weslarner Straße bis zur Einmündung des Rennweges, dem Rennweg folgend in südlicher Richtung bis zum Fußweg Landerpfad, diesem in östlicher Richtung folgend bis zur L 688 (Neuer Weg). Von hier entlang des Neuen Weges in südlicher Richtung bis zum Schützenhaus Lohne, dann weiter dem Hohlweg folgend in westlicher Richtung über den Rennweg hinaus entlang der Freiligrathstraße bis zur Alleestraße.

Von hier mit einem Versprung von 30 m nach Norden und von dort entlang der nördlichen Grenze des Friedhofes weiter nach Westen bis zum Wasserlauf Rosenau. Dem Wasserlauf in nordwestlicher Richtung folgend bis zum Mühlenteich, am Mühlenteich umbiegend in südwestlicher Richtung ca. 60 m entlang des Haullenbaches. Von diesem südwestlichen Punkt 150 m nach Westen bis zu einem Punkt 50 m östlich der Viktoriastraße, von dort 450 m in südwestlicher Richtung parallel zur Viktoriastraße mit einem Abstand nach Osten von 50 m. Der südlichste Punkt dieser Linie befindet sich 200 m östlich der K 5 (Schützenstraße), von hier in westlicher Richtung weiter zur Schützenstraße, diese überquerend mit einem Versprung, der 30 m nach Norden führt, von da in westlicher Richtung 50 m entlang des Birkenweges, von diesem Punkt 225 m in nördlicher Richtung zur Bundesbahnstrecke Soest-Altenbeken, entlang der Ostseite der Bundesbahntrasse bis zur Bahnhofstraße. Von der Bahnhofstraße entlang der Straße Am Bahnhof, die Kaiserstraße überquerend weiter bis zur Bahnüberführung Gartenstraße zu einem Punkt, der 20 m westlich des Bahndammes liegt. Von da im 20-m-Abstand vom Bahndamm in südwestlicher Richtung zur Bahnhofstraße und von dieser ca. 50 m in westlicher Richtung, von dort verspringend nach Süden auf die K 37. Diese in westlicher Richtung folgend bis zur westlichen Grenze der Soester Straße.

Von dort aus in nördlicher Richtung bis zum Spreitweg, diesem folgend 475 m nach Westen. Von diesem Punkt in nördlicher Richtung -bis zum Gemkerweg. Von hier aus den Gemkerweg in östlicher Richtung folgend, die K 37 überquerend und weiter den Steinmicker Weg entlang bis zur Zuwegung zum Parkplatz Sportzentrum. Von hier aus 175 m nach Norden verlaufend und von diesem Punkt 160 m nach Osten führend bis 30 m westlich des Spindelpfades. Von hier aus in nördlicher Richtung in einem Abstand von 30 m parallel zum Spindelpfad verlaufend bis zur L 688 (Gabrechtener Weg). Den Gabrechtener Weg in östlicher Richtung folgend bis zur Westseite des Bahnüberganges. Von hier aus nach Süden entlang der Westseite des Bahndammes bis zur Bahnüberführung Gartenstraße und von dort zur Ostseite des Bahndammes verspringend weiter in nördlicher Richtung den Bahndamm entlang über den Gabrechtener Weg hinaus 25 m weiter nach Norden entlang-des Bahndammes. Von diesem Punkt aus 150 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der bebauten Grundstücke Gabrechtener Weg Nr. 6 und Nr. 4. Von hier aus nach Süden bis zur nördlichen Grenze der L 688 (Gabrechtener Weg). Entlang des Gabrechtener Weges in östlicher Richtung bis zur Ostseite des Wasserlaufes Rosenau und von dort weiter in nördlicher Richtung Ca. 130 m entlang der Rosenau. Von hier aus folgt die Grenzlinie auf einer Länge von ca. 100 m in östliche Richtung bis zur östlichen Grenze des bebauten Grundstückes Gabrechtener Weg Nr. 2. Von diesem Punkt verläuft die Grenzlinie nach Süden bis auf die L 688 (Gabrechtener Weg) und an dieser Stelle entlang in östliche Richtung bis zum Ausgangspunkt Kreuzung L 688/K 5 (Gabrechtener Weg/Weslarner Straße).