DV-technische Spezifikationen
1
Netzanbindung
Direkter LVN-Anschluss oder indirekter LVN-Anschluss über TESTA-Netz
Dienst / Protokoll: File Transfer Protokoll (FTP)
Eine
Internetgrundbucheinsicht kann auf Antrag eingerichtet werden. Der Antrag ist
über die Antragssammelstelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales bei
der Zentralstelle des Amtsgerichtes Hagen einzureichen.
2
Abgaberhythmus
I.d.R. 1x wöchentlich auf beiden Seiten, wobei der Wochentag von
IT.NRW für die Kataster- und Grundbuchämter festgelegt wird. Bei großen Ämtern
wird der tägliche Datenaustausch empfohlen. Die Erzeugung von Leerdateien ist
erforderlich.
3
Datenabgabe
Die Datenabgabe erfolgt nach Absprache mit den Katasterämtern und IT.NRW.
4
Dateiformat
Textdatei (.txt), feste Satzlänge und
möglichst als gepackte Datei (.zip).
5
Namenskonventionen
Format
F
W = WLDGGB, L = LBESAS,
Grundbuchamt
GGGG
vierstellige Behördennummer
Katasteramt
KKKK
vierstellige Behördennummer
Zeitstempel
JJMMTT-hhmm
Jahr Monat Tag – Stunde Minute
Beispiele: W-GGGG-KKKK-JJMMTT-hhmm
für katasterliche Fortführungen
bzw. L-GGGG-KKKK-JJMMTT-hhmm für grundbuchliche
Fortführungen.
Wesentlich zur Steuerung sind die Elemente bis einschl.
JJMMTT (aktuelles Datum).
Anstelle der Angabe von Stunde und Minute könnte auch der Beginn des Zeitraums oder die Angabe der KW stehen. Das Anfügen einer Endung (z.B. txt) sollte unkritisch sein.
6
Zugriffsschutz
Katasterseite: z.B. Planen der Ressourcen, Definieren der Abläufe,
Erstellung Scripte / Prozeduren für ftp,
Sicherungskonzept, Einrichtung eines Netzes, Erstellung von Archiven,
Einbindung der Komponenten in den allgemeinen Ablauf, Zuweisen und gegenseitige
Mitteilung von IP-Adressen usw.
Grundbuchseite: Bereitstellung von lesbaren FTP- und Quittungsprotokollen.
7
Sicherung
Die Sicherung der Dateien (WLDGGB, LBESAS, Protokolle,
Veränderungsmitteilungen usw.) sollte vor jedem Bereitstellen vorgenommen
werden. Die Sicherung sollte mind. 6 Monate zur Verfügung stehen.