221. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 5. 1994 = MB1. NW. Nr. 32 einschl.)

30. 6. 93 (1)

2128l

Anlage l Textliche Darstellung der Kurgebietsgrenze

Das anerkannte Kurgebiet wird wie folgt begrenzt: Im Westen durch die Ostgrenze der Bundesstraße 61

Im Süden durch die Nordgrenze der Eldagser Straße in Verlängerung des Weges zur Pumpstation

Im Osten durch die Ostgrenze des Weges, der parallel zur Weser verläuft

Im Norden durch den Mühlenweg von der B 61 bis zur Kreuzung Bremer Straße/Kreisstraße in Verlängerung Richtung Osten bis zum Wirtschaftsweg, der parallel zur Weser verläuft.