19. 3. 86 (2) 173.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1986 = MB1.NW.Nr.39einschl.) 21501 Anlagela

Mitteilung

über den Sirenenprobebetrieb am .'.___...... März 19_ zur Veröffentlichung in Rundfunk, Fernsehen und Presse.

Am Mittwoch, dem __........... März 19......, findet im Bundesgebiet wieder eine Erprobung der Sirenen des Warndienstes

statt Der Probebetrieb dient der technischen Prüfung der Anlagen und der Information der Bevölkerung über die Bedeutung der einzelnen Signale.

Beim kommenden Sirenenprobebetrieb werden bundesweit Signale mit folgender Bedeutung ausgelöst: Um 10.05 Uhr: Dauerton von l Minute Dauer, .

Bedeutung: Beendigung der Gefahr nach Luft- bzw. ABC-Alarm = Entwarnung; um 10.09 Uhr: Heulton von l Minute Dauer,

Bedeutung im Frieden: Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten;.

Bedeutung im Verteidigungsfall: Warnung vor Luftangriffen = Luftalarm; um 10.13 Uhr: Dauerton von l Minute Dauer,

Bedeutung: Beendigung der Gefahr nach Luft- bzw. ABC-Alarm = Entwarnung.

Als viertes Signal kann um 10.17 Uhr nochmals das Signal „Entwarnung" ertönen. Mit der Auslösung dieses Signals prüfen dann die Gemeinden und Kreise ihre Auslöseeinrichtungen.

Dieses Mal wird bei dem Sirenenprobebetrieb um 10.09 Uhr das Signal „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten" ausgelöst. In dieser Bedeutung wird der Sirenenheulton von l Minute Dauer im Frieden in besonderen Situationen verwendet, in denen eine schnelle Unterrichtung der Bevölkerung notwendig ist, insbesondere bei Warnung vor Gefahren. Wer künftig dieses Signal hört, sollte die aktuelle Hörfunkwelle für das jeweilige Land, über die auch die Verkehrswarnungen durchgegeben werden, einschalten; in Nordrhein-Westfalen -ist das -WDR 2.

Nachbarn, die das Signal möglicherweise überhört haben, sollten über die Durchsagen verständigt werden.

. In einem Verteidigungsfall würde das Signal mit der Bedeutung „Luftalarm" für die Warnung vor drohenden Angriffen verwendet. Es wäre dann so schnell und so gut, wie unter den jeweiligen Umständen möglich, Schutz zu suchen und1 auf Informationen des Rundfunks zu achten. Nähere Auskunft über Schutzmöglichkeiten erteilen die Dienststellen des Bundesverbands für den Selbstschutz oder Ihre Gemeinde, die Ihnen auch die zuständige Dienststelle des Bundesver-bands für den Selbstschutz benennen kann. •

Anlage Ib

Mitteilung

über den Sirenenprobebetrieb am ____.. September 19.... zur Veröffentlichung in Rundfunk, Fernsehen und Presse.

Am Mittwoch, dem ...... September 19...., findet im Bundesgebiet wieder eine Erprobung der Sirenen des Warndienstes

statt. Der Probebetrieb dient der technischen Prüfung der Anlagen und der Information der Bevölkerung über die Bedeutung der einzelnen Signale.

Beim kommenden Sirenenprobebetrieb .werden bundesweit Signale mit folgender Bedeutung ausgelöst:

1. Um 10.05 Uhr Dauerton von l Minute Dauer,

Bedeutung: Beendigung der Gefahr nach Luft- bzw. ABC-Alarm = Entwarnung;

2. um 10.09 Uhr 2 x unterbrochener Heulton von l Minute Dauer, nach einer Pause von 30 Sekunden nochmals 2 x unterbrochener Heulton von l Minute Dauer,

Bedeutung: Warnung vor radioaktiven Niederschlägen oder Gefährdung durch biologische oder chemische Kampfmittel = ABC-Alarm; '

3. um 10.13 Uhr Dauerton von l Minute Dauer,

Bedeutung: Beendigung der Gefahr nach Luft- bzw. ABC-Alarm = Entwarnung.

Als viertes Signal kann um 10.17 Uhr nochmals das Signal „Entwarnung" ertönen. Mit der Auslösung dieses Signals prüfen dann die Gemeinden und Kreise ihre Auslöseeinrichtungen.

Dieses Mal wird bei dem Sirenenprobebetrieb um 10.09 Uhr das Signal >rABC-Alarm" ausgelöst, mit dem (in einem Verteidigungsfall) vor radioaktiven Niederschlägen oder Gefährdung durch biologische oder chemische Kampfmittel gewarnt würde. Es wäre dann so schnell und so gut, wie unter den jeweiligen Umständen möglich, Schutz zu suchen und auf Informationen des Rundfunks zu achten.

Nähere Auskunft über Schutzmöglichkeiten erteilen die Dienststellen des Bundesverbandes für den Selbstschutz oder Ihre Gemeinde, die Ihnen auch die zuständige Dienststelle des Bundesverbands für den Selbstschutz benennen kann. ,