233. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 8,1996 = MB1. NW. Nr. 48 einschl.) 7.12. 95 (1)

21281

Anlage l

Textliche Darstellung des. Erholungsgebietes Ramsbeck

Im Nordosten beginnend an der Kreisstraße 44 zwischen Ramsbeck und Andreasberg. Dann in südlicher Richtung entlang der Flur „Heidfeld" und des dort verlaufenden Wirtschaftsweges bis zur Flur „Im Felde", dann in östlicher Richtung bis zur Flurgrenze der Flur 5. Anschließend in südlicher Richtung entlang der v. g. Flurgrenze, weiter durch das Haldengelände der ehemaligen Grube „Willibald" bis zur Kreisstraße 46. Sodann nach Westen verlaufend bis zur Grenze der Flur 7. Dann entlang dieser Flurgrenze weiter in südlicher Richtung unter Einbeziehung der Ortsteile Werdern, Valme-Pochwerk und Untervalme. Ab Untervalme in nördlicher Richtung durch die Flure Holtken und Rödelnstein bis Werdern. Anschließend in südöstlicher Richtung östlich der Landstraße 776 bis zur Twillmecker Flur. Dann in östlicher Richtung bis zur Flur „Im Ohr", wo die Grenze dann nach Norden schwenkt und östlich des Twillmecker Feldes verläuft. Weiter nördlich umrundet die Grenze den Bastenberg und durchschneidet weiter nördlich verlaufend die Flur „Am Berlarer Berg" bis zur östlichen Grenze der Flur 5. Entlang dieser Flurgrenze in nördlicher Richtung verläuft die Erholungsgebietsgrenze unter Einschluß der Flur „Aufm Eickhagen" bis zur Gemarkungsgrenze der Gemarkung Ramsbeck, um dann in Richtung Osten, südlich des Gewerbegebietes Ziegelwiese, zum Ausgangspunkt K 44 zu verlaufen.