217. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 9. 1993 = MBl. NW. Nr. 52 einschl.) 30. 11. 92 (1)

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Anlage l Textliche Darstellung der Kurgebietsgrenze

Ausgangspunkt der Beschreibung ist die. Nordweststrecke der neuen Kurgebietserweiterung Börninghausen in Höhe der Kalkofenstraße, angrenzend an die Kurgebiete Preußisch Oldendorf und Holzhausen.

Die nördliche Begrenzung ist durch die Grenze der genehmigten Kurgebiete Preußisch Oldendorf und Holzhausen am südlichen Fuß des Wiehengebirges bis in Höhe des „Limberges" gegeben.

Die Neuausweisung beginnt nördlich der Bebauung an der Straße „Buschweg" am Waldrand und verläuft in südlicher Richtung entlang der Bünder Straße bis zur Einmündung der Eickwiesenstraße. Weiter verläuft sie entlang der Eickwiesenstraße bis zum Kreuzungspunkt der Straße „Kampsweg" und von dort aus in südwestlicher Richtung auf die Straße „Paradiesweg" bis zur Straße „Dreienortsweg". Weiter verläuft die Grenze in nördlicher Richtung entlang der Straße „Dreienortsweg" bis zur Strombergstraße und in westlicher Richtung entlang der Strombergstraße bis zur Straße „Auf den Hallen". Anschließend verspringt sie in südlicher Richtung über einen vorhandenen Wirtschaftsweg bis zur Straße „Breckenfeld-weg" und von hier in westlicher Richtung bis zur Straße „Zum Schürenbrink". Danach verläuft die Grenze südlich der Bebauung der Straße „Zum Schürenbrink" bis zum Feldweg „Zur Egge" in westlicher Richtung zur Straße „Zur Egge" und weiter bis zur Abgrenzung eines Feld,we-ges in nördlicher Richtung. Anschließend verläuft sie entlang von Feldwegen in Richtung „Eggetaler Straße" in Höhe des. Glockenturms. Weiter verläuft die Grenze in westlicher Richtung entlang der Eggetaler Straße bis zur Einmündung Geisbergstraße und hier entlang der Geisberg-straße bis zur Kalkofenstraße/Straße „Gröppelsbrink". Schließlich verläuft sie entlang der Kalkofenstraße in westlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt.