215. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 5. 1993 = MBl. NW. Nr. 29 einschl.) 29. 11. 88 (1)

2128l

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Das Erholungsgebiet wird begrenzt durch die landwirtschaftliche Fläche landseitig des Banndeiches zwischen Vynen und Wardt, die ausgeschlossene Bebauung an der Scholtenstraße, die Straße Am Meerend, im Hitzfeldhof, die landwirtschaftlichen Flächen östlich der „Wardter Förde" bis zur Straße Am Bruckend, einen Graben südlich der Bebauung Am Bruckend, die Straßen Am Meerend, Strohweg, Vossekuhlsweg, einen Wirtschaftsweg ca. 150 m parallel zum Banndeich, die ausgeschlossene Bebauung an der Fischerstraße, den Sportplatz Lüttingen, die ausgeschlossene Bebauung an der Straße An der Nettkull, den Bankschen Weg, die Wardter Straße, die B 57, die Lüttin-ger Straße, die Engelbert-Humperdinck-Straße, die ausgeschlossene Bebauung nordöstlich der Poststraße, die Siegfriedstraße, die Straße Am Eulenturm, die ausgeschlossene Bebauung nördlich der Wallanlage, die ausgeschlossene Bebauung nördlich der Antoniusstraße und des Erprather Weges, den Bundesbahnkörper Kleve - Moers, die nordwestliche Begrenzung des Archäologischen Parkes, die Pistley, den römischen Hafen, die landwirtschaftliche Fläche nordöstlich des Bankschen Weges (K 32), den Bankschen 'Weg (K 32), die Vynsche Ley und wieder die landwirtschaftliche Fläche landseitig des Banndeiches.