194.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1989 = MBl.NW.Nr.Sleinschl.) 18- l- 89 (1)

21281

Anlage l

Textliche Darstellung der Grenze des Kurgebietes für den Kneipp-Kurort Hiddesen/Stadt Detmold

Die Grenze des Kurgebietes Hiddesen verläuft - im Nordwesten beginnend - von der Einmündung des Hasselbaches in den Stausee in östlicher Richtung entlang der nördlichen bzw. nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 847 und 854 bzw. 304 (Gemarkung Heidenoldendorf, Flur 4) bis zum Wald- und Feldweg (Flurstück 236) und diesem in südöstlicher Richtung folgend bis zur Einmündung in die Straße „Auf dem Kupferberg", an dieser ostwärts weiter und entlang der Straße „Langelohweg" bis zum Wirtschaftsweg (Flurstück 209, Flur 4, Gemarkung Heidenoldendorf), diesem und seiner angenommenen Verlängerung folgend bis zur „Hiddeser Straße" (L 936), weiter am Heidenbach aufwärts bis zur NW-Ecke des Flurstücks 96, Flur 6, Gemarkung Hiddesen, von hier auf die SW-Ecke des Flurstücks 360 und an den Westgrenzen der Flurstük-ke 360, 343 und 388 (alle Flur 6, Gemarkung Hiddesen) nordwärts bis zur Straße „Auf der Helle", an dieser weiter bis zur Einmündung in die Straße „Bollweg", diesem nach Süden folgend bis zur Straße „Neue Wiese" und entlang dieser bis zur Einmündung in die „Theodor-Heuß-Straße". Den weiteren Verlauf bilden nach Norden die „Theodor-Heuß-Straße" und nach Osten die „Schirrmannstraße" bis zur Jugendherberge und in östlicher Richtung die Nordgrenzen der Flurstücke 288, 289, 326 und 325 (alle Flur l, Gemarkung Hiddesen) bis zur Straße „Obere Schanze", diese südwärts bis zum Verbindungsweg (Flurstück 90) zur Straße „Untere Schanze", der Verbindungsweg selbst und dessen gedachte östliche Verlängerung bis zum Wasserlauf „Berlebecke".

Der weitere Verlauf der "Kurgebietsgrenze wird bestimmt durch die „Berlebecke" in Richtung Süden, durch die „Friedrich-Ebert-Straße" nach Westen bis zur Einmündung der Straße „Unterer Weg", durch diese südwärts bis zum Abzweig der Straße „Hermannsweg", durch diesen bis zum Flurstück 217 (Flur l, Gemarkung Heiligenkirchen), durch dessen Ostgrenze bis zur Gemarkungsgrenze Hiddesen/Heiligenkirchen und weiter durch diese bis zur Gemeindegrenze Detmold/Augustdorf, wo der südlichste Punkt des Kurgebietes erreicht ist.

Im Südwesten und Westen wird das Kurgebiet begrenzt durch die Gemeindegrenze Detmold/Augustdorf bis zur „Lopshorner Allee" und von hier aus durch die nach Norden verlaufende Gemarkungsgrenze Hiddesen/Pivitshei-de VH, und zwar entlang der „Lopshorner Allee"; einem Verbindungsweg zur „Stoddartstraße"; der „Stoddartstra-ße" bis ca. 150 m nördlich der Gaststätte „Forstfrieden am Donoperteich"; nach Osten zum Hasselbach und diesem in Fließrichtung folgend bis zum Hasselbach-Stausee, dem Ausgangspunkt dieser Grenzbeschreibung.