197.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.6.1990 = MB1.NW.Nr.38einschl.) 29. 8. 89 (1)

21281

Anlage l

Textliche Darstellung

der Erholungsgebietsgrenzen für die Erholungsorte Hellefeld/Altenhellefeld im Alten Testament

Das Erholungsgebiet wird wie folgt abgegrenzt:

Im Nordwesten beginnend an der L 685 Arnsberg-Sun-dern, in östlicher Richtung entlang den alten Gemeindegrenzen von Hellefeld und Herblinghausen bis zur neuen Stadtgrenze der Stadt Meschede beim Ortsteil Frenkhau-sen, im Osten entlang der neuen Grenze zwischen den Städten Sundern und Meschede entlang den Flurbezeichnungen Uchtmecke, Hanebaum, Haare, Düppe, Käseborn, Suppschla, Streu bis zum Großen Sonnenstück im Süden, von dort in nördlicher Richtung entlang der alten Gemeindegrenze zwischen Altenhellefeld und Linnepe (vor der Neugliederung 1975) über die Kreuzung der Kreisstraßen 6 (Westenfeld-Altenhellefeld) und K 24 (Linnepe-Helle-feld) bis zur Hardthöhe, dort die alte Gemeindegrenze verlassend (unter Ausklammerung der Flur „Stemmberg"), östlich bis kurz vor dem Sauberg, anschließend in nördlicher Richtung bis zur alten L 686 zwischen Reithalle und Ortseingang. Hellefeld. Von dort im nördlichen Verlauf entlang der Wohnbebauung und des Weges zum Dorfgemeinschaftsplatz. Des weiteren in westlicher Richtung unter Ausschluß des Hofes „Zum Broich" bis zur früheren Gemeindegrenze nach Westenfeld.