202.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.4.1991 = MBl.NW.Nr.lSeinschl.) 26. 7. 90 (1)

21281

Anlage l

Textliche Darstellung . der Erholungsgebietsgrenze

Ausgangspunkt der Beschreibung ist die Bundesstraße 480 in Höhe des Sägewerks Carlsaue an der Gemarkungsgrenze Olsberg-Assinghausen, im Uhrzeigersinn Richtung Ruthenberg über die Ännchenquelle, nördlich des Heidkopfes bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Gemarkungen Olsberg, Assinghausen, Bruchhausen. Hier knickt die Grenze nach Süden ab und verläuft auf der gemeinsamen Gemarkungsgrenze Assinghausen und Bruchhausen, westlich der Elberke, östlich des Streithagens bis zur Kreisstraße Nr. 47. Nach kurzem Schwenk nach Osten verläuft die Grenze weiter entlang der gemeinsamen Gemarkungsgrenze Assinghausen/Bruchhausen nach Süden, am Osthang des Iberges bis zum Talgrund der Lut-terbecke. Hier am gemeinsamen Grenzpunkt der Gemarkungen Assinghausen, Bruchhausen und Wiemeringhau-sen folgt die Erholungsgebietsgrenze der gemeinsamen Gemarkungsgrenzen Assinghausen/Wiemeringhausen nach Westen über den Sattel zwischen Iberg und Schüren-stein, teilweise entlang der Schirmecke, nördlich Belt über den Horst bis zur Ruhr. Die Grenze überspringt hier die Ruhr und knickt nach Norden ab, führt entlang des Wirtschaftsweges Dümpelwiese, an der Westgrenze des Sportplatzes bis in Höhe der Schützenhalle und von hier aus direkt zur B 480. Sie folgt der B 480 nach Norden bis zum Ausgangspunkt.