158. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 10. 1983 = MBl. NW. Nr. 87 einschl.) 14.9.76 (2)

Anlage 2

Schulterstücke

Die Schulterstücke werden beim Dienstmantel und Dienstrock in die Achselnaht eingenäht, bei allen übrigen' dafür vorgeschriebenen Kleidungsstücken durch eine Schlaufe gehalten, und mit einem dunkelgrünen geriffelten Knopf von 14 mm Durchmesser befestigt. Die Eicheln sind ohne Stiel und 18 mm lang. Sie werden auf den Schulterstücken so befestigt, daß ihre Spitze zum Ärmelansatz weist.

l Mittlerer Dienst:

1.1 3 Doppelstreifen dunkelgrüner, 5 mm breiter Plattschnur auf dunkelgrüner Samtunterlage. Beamte auf Widerruf ohne Eichel

l .2 4 Doppelstreifen dunkelgrüner, 5 mm breiter Plattschnur auf dunkelgrüner Samtunterlage (Eicheln silberfarben).

1.21 Beamte auf Probe bis zur Anstellung ohne Eichel

l .22 Bes. Gr. A S - A 7 eine Eichel

1 .23 Bes. Gr. A 8 - A 9 zwei Eicheln

2 Gehobener Dienst:

2.1 5 Doppelstreifen dunkelgrüner, 5 mm breiter Plattschnur auf dunkelgrüner Samtunterlage. Beamte auf Widerruf ohne Eichel

2.2 Fünfbogiges Geflecht von zwei dicht nebeneinanderliegenden 5 mm breiten dunkelgrünen Plattschnüren auf dunkelgrüner Samtunterlage (Eicheln silberfarben).

2.21 Beamte auf Probe bis zur Anstellung ohne Eichel

2.22 Bes. Gr. A 9 - A 11 eine Eichel

2.23 Bes. Gr. A 12 - A 13 zwei Eicheln

3 Höherer Dienst:

3.1 5 Doppelstreifen dunkelgrüner, 5 mm breiter Plattschnur auf dunkelgrüner Samtunterlage mit einer ca. 3 mm breiten silberfarbenen Plattschnur umrandet. Beamte auf Widerruf ohne Eichel

3.2 Fünfbogiges Geflecht von zwei dicht nebeneinanderliegenden S mm breiten dunkelgrünen Plattschnüren auf dunkelgrüner Samtunterlage mit einer ca. 3 mm breiten silberfarbenen Plattschnur umrandet (Eicheln silberfarben).

3.21 Beamte auf Probe bis zur Anstellung ohne Eichel

3.22 Bes. Gr. A 13 und A14 und

Bes. Gr. AIS bei den unteren Forstbehörden und Forsteinrichtungsbezirken eine Eichel

3.23 Bes. Gr. A 15, soweit nicht 3.22 und

Bes. Gr. A 16, soweit nicht 3.31 zwei Eicheln

3.3 Vierbogiges Geflecht von drei dicht nebeneinanderliegenden dunkelgrünen Schnüren, wovon die beiden äußeren aus 5 mm breiter Plattschnur, die innere aus 5 mm breiter Kantenschnur bestehen, auf dunkelgrüner Samtunterlage mit einer ca. 3 mm breiten goldfarbenen Platt-schnür umrandet (Eicheln goldfa "

3.31 Leiter der Abteilung Forst

der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forst-Planung; ständiger Vertreter des Direktors der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragteri Referenten und Gruppenleiter in der Abteilung „Forst- und Holzwirtschaft" des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Eichel

3.32 Leiter der Abteilung „Forst- und Holzwirtschaft" im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zwei Eicheln

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