171.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.2.1986 = MB1.NW. Nr. 9 einschl.) 1.6.85(1)

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Die Erholungsgebietsgrenze beginnt im Norden bei km 3,8 am östlichen Randweg des Sorpesees. Von hier weiter über den Wald Wirtschaftsweg südlich des Langscheider Waldes bis zum Höhweg. Im Osten ist der Höhweg die Grenze bis zur „Krausen Eiche". Von dort Verlauf des Wirtschaftsweges zurück „Krausen Eiche" bis Anbindung Kaltenbornweg. Alsdann ist der Kaltenbornweg und der Wirtschaftsweg an der Sümpfel die Grenze des Erholungsgebietes bis zum Arenberg. Weiter 'die südliche Waldgrenze bis zur Anbindung Sonnenstraße, Amecker Straße. Die Amecker Straße bis zur Anbindung Henning-hauserweg (Pumpstation und VEW-Trafo). Im Süden Grenzverlauf des Henninghauserweges bis zum Abzweig Wirtschaftsweg durch den Langeloh bis zum Sporksloh. Einbeziehung des Dorfgemeinschaftsplatzes. Weiter im Westen über den Sporkslohweg am Hof Kaiser-Berghof. Vorbei bis zur Amecker Straße (L 686) Richtung Balve. Der Amecker Straße folgend bis zum Grundstück Ham-mecke. Diese Grundstücke einbeziehend weiter über den Wirtschaftsweg bis zum Hespetriftweg des Ruhrtalsperrenvereins. Der Triftweg ist die Grenze bis zur Kreisstraße. Alsdann Kreisstraße bis zur Anbindung des westlichen Höhenweges (Wald Wirtschaftsweg) zum „Meiler-Knapp". Vor dem Meiler-Knapp am Bollenberg verläuft die Erholungsgebietsgrenze im Norden über den Wirtschaftsweg nördlich des Hamkesiepen bis zur Seestraße (L 687). Amecke-Langscheid unter Einbeziehung einer Waldparzelle (Südhang nördlich des sog. Fischteiches). Die östliche Seite der Seestraße bildet die Grenze bis km 2,3. Die frühere Gemeindegrenze Amecke im See, die an die Ausgangsstelle am Randweg km 3,8 anschließt, vollendet die Erholungsgebietsgrenze.

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