172.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.4.1986 = MB1.NW. Nr. 24 einschl.)

8. 6. 85 (1)

2128l

Anlage l

Textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen

Die Begrenzung des Kurgebietes verläuft im Norden beginnend (Schnittpunkt der Straßenparzelle 22, Flur 31, Gemarkung Bad Salzuflen mit der Gemeindegrenze Bad Salzuflen/Exter) entlang der Gemeindegrenze Bad Salzuf-len/Exter, Flur 8 in östlicher Richtung bis zum Ostufer der Salze. Sie folgt nun dem Ostufer in südlicher Richtung bis zu der Nordostgrenze des Weges Flurstück 40, Flur 7 der Gemarkung Wüsten, entlang dieses Weges in südöstlicher Richtung bis zur Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks ISO, weiter in südlicher Richtung bis zur Südgrenze des Flurstücks 148, dieser Grenze und ihrer Verlängerung

' folgend bis auf die Westgrenze des Flurstücks 126, nun in südlicher 'Richtung entlang dieser Grenze und der Westgrenze des Flurstücks 144, in gerader Linie bis auf die Südgrenze des Flurstücks 144, dieser Grenze folgend bis auf die Westgrenze der Waldemeinestraße, nun in südlicher Richtung bis zu der Gemarkung Bad Salzuflen, Flur 33, dieser Grenze in östlicher Richtung folgend bis auf die südliche Grenze der Wüstener Straße (L 535), weiter in östlicher Richtung dieser Straße bis zu Gemarkungsgrenze Bad Salzuflen, Flur 33 (Wüstener Str./Steinkuhle-nerstr.), nun entlang dieser Grenze in südlicher Richtung bis auf den Bumbamweg (20 m nördlich des Schnittpunktes der Gemarkungsgrenzen Bad Salzuflen/Wüsten/Ehr-seh-Breden), diesem Weg in südlicher Richtung folgend auf die' Nordgrenze des Flurstücks 10 (Weg, Gemarkung Ehrsen-Breden, Flur 1), weiter an der Westgrenze dieses Flurstücks entlang in südlicher Richtung bis auf die Nordgrenze des Flurstücks 17, nun entlang der Nordgrenze dieses Flurstücks in westlicher Richtung bis zum Flurstück 6

• (Weg), der Süd- bzw. Westseite dieses Flurstücks folgend

bis auf die Nordgrenze des Flurstücks 2, nun weiter.in westlicher Richtung entlang der Nordgrenze des Flurstücks 2, der Nordgrenze des Flurstücks 381 (Gemarkung Schötmar, Flur 22) und der Südgrenze des Flurstücks 16 (Gemarkung Bad Salzuflen, Flur 33) bis auf die Südgrenze der Walhallastraße, an dieser Grenze entlang in südwestlicher Richtung bis auf die Südwestgrenze dieser Straße, dieser folgend bis zur' Verlängerung der südwestlichen Grenze der Heidestraße, nun- entlang dieser Grenze in nördlicher Richtung bis zur Südgrenze des Flurstücks 666, an der Süd- und Westgrenze dieses Flurstücks entlang in gerader Linie auf die Nordgrenze der Ahornstraße, nun folgt die Grenze der Nordseite bzw. Nordwestseite der Ahornstraße bis auf die nordöstliche Grenze der Oster-straße, dieser Grenze nach Norden folgend bis auf die Ver-. längerung der Nordgrenze der Grabenstraße. Nun entlang der Nord- und Nordostseite der Grabenstraße bis zum westlichen Endpunkt der Parzelle 480, Flur 21, Gemarkung Salzuflen, von dort weiter bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle 680, Flur 21, Gemarkung Salzuflen, entlang der Nordgrenze der Parzelle 681, Flur 21, Gemarkung Salzuflen (Arminstr.) bis zur Hermannstr.; nun in nördlicher Richtung entlang der Ostgrenze der Hermannstr. bis zum südwestlichen Eckpunkt der Parzelle 670, Flur 21, Gemarkung Salzuflen, geradlinig weiterführend bis zur südwestlichen Ecke der Parzelle 547, Flur 21, Gemarkung Salzuflen, dann entlang der Nordgrenze der Schießhofstr. bis Hindenburgstr., in nördlicher Richtung abknickend entlang der Ostgrenze der Hinderiburgstraße '(Flurstück 570, Flur 21, Gemarkung Salzuflen) bis zur Nordgrenze der Parzelle 564, Flur 21, Gemarkung Salzuflen, geradlinig weiterführend bis zum Schnittpunkt der Südgrenze der Parzelle 494, Flur 29, Gemarkung Salzuflen, nun entlang der Nord- und Nordostgrenze der Herforder Str. bis auf die Ostgrenze der Friedrich-Ebert-Straße, von hier aus in nördlicher Richtung bis auf die Verlängerung der Nordgrenze des Flurstücks 352, von diesem Schnittpunkt aus in gerader Linie bis auf die Nordwestecke des Flurstücks 398, und nun entlang der südöstlichen Grenze der Volkhausenstraße bis auf die Nordostgrenze des Gröchtewe-ges, dem Gröchteweg in nordwestlicher. Richtung folgend auf die östliche Grenze der Hegelstraße, jetzt entlang der östlichen Seite der Hegelstraße und der Ostgrenze der Wegeparzelle 809 und 808, nun entlang der Südgrenze des Flurstücks 614, von hier aus in gerader Linie auf die Nordwestecke des Flurstücks 51, entlang der Nordgrenzen dieses Flurstücks und der Gpethestraße bis zur Ostgrenze des Flurstücks 850, von diesem Punkt aus bis zur Südwestecke des Flurstücks 880 und von hier aus in gerader' Linie auf die Nordwestecke des Flurstücks 546 (parallel zur Freiligrathstraße), der Nordgrenze dieses Flurstücks in östlicher Richtung bis zur westlichen Grenze der Obernbergstraße folgend, nun entlang dieser Grenze in nördlicher Richtung, dann entlang der Westgrenze bzw. Nordgrenze der Straßenparzelle 16 (Forststraße) in nördlicher und dann abknickend in nordöstlicher Richtung dieser Straße bis zur Wegebezeichnung Sugenpad, entlang der nördlichen Seite dieses Weges bis zur Gemarkungsgrenze Bad Salzuflen/Exter, Flur 8 (Ausgangspunkt).