178.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.3.1987 = MBl.NW.Nr.15einschl.) 21. 10. 86 (1)

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Anlage l Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

- beginnend am nördlichsten Punkt, im Uhrzeigersinn umfahren -

Im Norden

Von der nördlichen Ecke des Grundstückes Gemarkung Brochterbeck, Flur l, Nr. 62, nach Osten auf der Südseite der K 44 bis zur Einmündung in die L 504 und weiter auf deren Südseite bis zur Grenze des Kurgebietes Tecklen-burg (ehem. Stadtgrenze) an der Nordspitze des Grundstückes Gemarkung Tecklenburg, Flur 20, Nr. 113.

Im Osten

In südlicher Richtung der Grenze des Kurgebietes Tecklenburg folgend bis zur Bahnlinie der Teutoburger-Wald-Eisenbahn (TWE), weiter entlang der Gemarkungsgrenze Tecklenburg, Flur 18, und Brochterbeck, Flur 6, bis zum Schnittpunkt mit der gemeinsamen Stadtgrenze gegen Lengerich.

Im Süden

Entlang der gemeinsamen Stadtgrenze gegen Lengerich in westlicher Richtung bis zur Südwestecke des Grundstückes Gemarkung Brochterbeck, Flur 10, Nr. 13. An der Westgrenze dieser und der Parzelle 14 nach Norden entlang der Ostseite der Wegeparzellen Flur 10, Nr. 15 und 16. Wieder nach Westen abknickend auf der Nordseite der Wegeparzelle Flur 10, Nr. 18, verlaufend und diese am westlichen Ende verlassend. Weiter entlang der Ostseite des durch die Parzellen Flur 7, Nr. 314, 313 und 312 gebildeten Weges und der Südseite des Weges Flur 7, Flurstük-ke 311, 310, 309, 308, 307, 306, 305, 304, 303, 302, 386, 300, 299, 298, 297 bis zur Böschungskrone der K 24. An der Böschungskrone der K 24 (Parzelle 335) entlang und die K 24 überspringend auf deren Westseite nach Süden bis zur Südostecke des Sportplatzes. Dessen Südgrenze folgend über die Straße „Am Sportplatz", südlich der Turnhalle und des Grundstückes Flur 23, Nr. 164 und 437 die K 11 überquerend und auf deren Westseite nach Süden bis zur Einmündung der Bergstraße. Entlang der Nordseite der Bergstraße bis über die Hafenbahn der TWE und auf deren Nordseite nach Westen bis ans Ende des Siedlungsgebietes „Westlicher Kleeberg".

Im Westen

An der Südwestecke des Grundstückes Gemarkung Brochterbeck Flur 22, Nr. 317, nach Norden abknickend, östlich des Wirtschaftsweges Flur 22, Nr. 309, weiterlaufend, den Kleeweg überspringend, und weiter östlich der Wegeparzelle Nr. 9 und des Wirtschaftsweges Dast entlangführend bis auf den Hof Dasmann. Dort nach Osten abknickend südlich des zur Ortslage führenden Weges Dasmann zurück bis über die Hafenbahn der TWE. Auf deren Ostseite in nördlicher Richtung bis zur nördlichen Spitze des Grundstückes Flur 24, Nr. 183, die Bahnlinie wieder überquerend südwestlich am Wanderweg Flur 24, Nr. 99 entlang bis an die östliche'Spitze des Grundstückes Flur 24, Nr. 89. Südlich des Grundstückes Flur 24, Nr. 86 entlang, über die TWE-Bahnlinie und die K 24 hinweg, weiter auf der Grenze Flur 24, Nr. 57 gegen Flur 7 bis zum Hermanrisweg. Auf dessen Westseite bis zur Südwestecke des Grundstückes Flur 24, Nr. 55, an dessen Süd- und Ostgrenze bis zur westlichen Spitze des Grundstückes Flur l, Nr. 69, auf dessen Westgrenze bis zum Grundstück Flur l, Nr. 61 und an dessen südlicher und östlicher Grenze entlang zurück zur K 44 und zum Ausgangspunkt