186.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl.8.1988 = MBl.NW.Nr.51 einschl.) 12. 5. 87 (1)

2128l

Anlage l

Textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen

Die Begrenzung des Kurgebietes beginnt im Norden im Kreuzungsbereich der Straßen „Am Kral" und „Strangweg" und verläuft von hier in südöstlicher Richtung entlang der Ostseite der Straße „Am Kral" bis zur Einmündung in die „Lange Straße" und von dort in nördlicher Richtung entlang der Westseite der „Lange Straße" bis zur Einmündung des Weges „Bockstalweg" in die „Lange Straße", von dort in östlicher Richtung bis an die Westgrenze der „Externsteiner Straße" und von hier aus weiter westlich der „Externsteiner Straße" in südlicher bzw. südwestlicher Richtung bis zur Nord-Ost-Ecke des Flurstücks 32 der Flur 3 der Gem. Holzhausen-Externsteine, von hier aus in südwestlicher Richtung bis an den Wirtschaftsweg Flurstück 38 der Flur 8 Gem. Holzhausen-Externsteine, von hier aus den Wirtschaftsweg in südöstlicher Richtung querend bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 46 der Flur 3 Gem. Holzhausen-Externsteine* weiter in süd-

westlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze bis an die Ostgrenze des „Schliepsteinweges", von hier aus in südöstlicher Richtung entlang der Ostseite des „Schliepsteinweges" bis an die Nordspitze des unteren Externsteiner Teiches, weiter entlang der Westseite des Teiches bis zur Südwestspitze, von hier aus in nordwestlicher Richtung auf der Westseite des hier verlaufenden Wanderweges A l ca. 450 m bis zu dem von hier westlich abknickenden Fußwege in Richtung auf die Straße „Am Bärenstein", entlang der Südseite dieses Fußweges ca. 250 m in westlicher Richtung bis zur Straße „Am Bärenstein", diese überquerend, dann in nördlicher Richtung entlang der Westseite dieser Straße bis zu dem Weg, der an der nördlichen Grenze des Flurstückes 25 der Flur 8 Gem. Holzhausen-Externsteine verläuft, weiter in Richtung Westen entlang der Südseite dieses Weges ca. 700 m mittig querend das Flurstück 29 der Flur 8 Gem. Holzhausen-Externsteine bis auf den hier verlaufenden Wanderweg A 2, der mittig auf der gemeinschaftlichen Grenze der Flurstücke 29 der Flur 8 und 6 der Flur 7 Gem. Holzhausen-Externsteine verläuft, weiter in nördlicher Richtung entlang der Westseite dieses Wanderweges bis auf die Ostspitze des Flurstücks 5 der Flur 7 Gem. Holzhausen-Externsteine, von hier in nordöstlicher Richtung auf der Westseite des Wanderweges A 2 bis auf die Einmündung in den Hauptwanderweg „Hermannsweg" bei dem dort befindlichen „Vogeltaufe-Denk-mal", weiter in nordöstlicher Richtung entlang der Nordwestseite des Flurstücks 171 der Flur 5 Gem. Holzhausen-Externsteine bis zur Straße „Hirschberg", weiter an der Südwestseite dieser Straße in nordwestlicher Richtung entlang bis zum westlichen Eckpunkt dieser Straßenparzelle 167 der Flur 5 Gem. Holzhausen-Externsteine, von hier aus die Straße überquerend in nordöstlicher Richtung entlang der westlichen Flurstücksgrenzen 224, 140, 139, 138 und 137 jeweils der Flur 5 Gem. Holzhausen-Externsteine bis zur Straße „Stemberg", dann in nordöstlicher und abknickend in nordwestlicher Richtung weiter entlang der Westseite der Straße „Stemberg" bis zur Einmündung der Straße „Strangweg" in diese, von hier aus in nordöstlicher Richtung entlang der Nordwestseite der Straße „Strangweg" bis zum Kreuzungspunkt der Straße „Am Kral", dem Ausgangspunkt.