198.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.8.1990 = MB1.NW. Nr. 60 einschl.)

12. 2. 63 (4)

Anlage 2

zu den Verwaltungsvorschriften zum LOG vom 12. Februar 1963

Verzeichnis

der Aufgaben, die unteren Landesbehörden im Bezirk anderer unterer Landesbehörden übertragen worden sind

Unteren Landesbehörden sind Aufgaben im Bezirk anderer unterer Landesbehörden auf Grund besonderer Vorschriften in folgenden Fällen übertragen worden:

1 entfallen

2 Im Bereich der Gewerbeaufsicht sind

- für die Nrn. 5.12 und 5.15 des Verzeichnisses der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-, Immis-sions- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ÄUG) vom 6. Februar 1973 (GV. NW. S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Februar 1986 (GV. NW. S. 97) - SGV. NW. 28 -, genannten Aufgaben, soweit es sich um den Jugendarbeitsschutz für in Heimarbeit Beschäftigte einschließlich der fremden Hilfskräfte im Sinne des § 2 Abs. l und 5 des Heimarbeitsgesetzes handelt,

- für die in Nrn. 5.42 und 5.43 des Verzeichnisses der Anlage zur ZustVO ÄUG genannten Aufgaben, soweit es sich um den Mutterschutz für in Heimarbeit Beschäftigte einschließlich der fremden Hilfskräfte im Sinne des Heimarbeitsgesetzes handelt,

- für die in Nrn. 6.71 bis 6.81 und Nrn. 6.91 und 6.92 des Verzeichnisses der Anlage zur ZustVO ÄUG genannten Aufgaben

zuständig

2.1 das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Aachen in dem Regierungsbezirk Köln;

22 das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Coesfeld in dem Regierungsbezirk Münster;

2.3 das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Düsseldorf in dem Regierungsbezirk Düsseldorf;

2.4

2.5

3.1

das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hagen in dem Regierungsbezirk Arnsberg;

das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Minden in dem Regierungsbezirk Detmold.

Die Beratung der Bergbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben (vgl. Gem. RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr, des Arbeits- und Sozialministers und des Innenministers vom 6. 2. 1962 - MB1. NW. S. 681 / SMB1. NW. 750) ist übertragen:

dem Staatlichen Gewerbearzt Düsseldorf N für den Bezirk der Bergämter in Aachen, Moers, Köln und Siegen

32 dem Staatlichen Gewerbearzt Bochum

für den Bezirk der Bergämter in Dinslaken, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Mari und Recklinghausen.

4 Durch die Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter vom 16. Dezember 1987 (GV. NW. S. 450), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 1989 (GV. NW. S. 683), - SGV. NW. 600 - sind Finanzämtern folgende Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer Finanzämter übertragen worden:

4.1 Bewertung des Grundbesitzes,

42 Verwaltung der Börsenumsatzsteuer, Gesellschaftsteuer, Wechselsteuer, Feuerschutzsteuer und Versicherungssteuer sowie der Rennwett- und Lotteriesteuer,

4.3 Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer,

4.4 Bearbeitung der Anträge der Arbeitsämter auf Erstattung der Zulagen für Arbeitnehmer nach dem Berlinförderungsgesetz,

4.5 Bearbeitung von Anträgen auf Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen, die in der DDR oder Berlin (Ost) wohnenden Berechtigten zufließen,

4.6 Verwaltung der Grunderwerbsteuer,

4.7 Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe,

4.8 Kassenaufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren,

4.9 Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer,

4.10 Verwaltung der Kreditgewinnabgabe und der Vermögensabgabe,

4.11 Umsatzbesteuerung der Unternehmer, die nicht im Erhebungsgebiet ansässig sind und im Erhebungsgebiet auf dem Rhein oder dessen Nebenflüssen Personenschiffahrt betreiben oder Hotelschiffe einsetzen,

4.12 Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei ' Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 EStG) von Kapitalgesellschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern sowie bei Betriebsstätten anderer Arbeitgeber mit jeweils mindestens 500 Arbeitnehmern,

4.13 Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Betrieben und Verlustzuweisungsgesellschaften sowie von Außenprüfungen bei Bauherrenmodellen und Erwerbermodellen,

4.14 Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren (ohne Kassenaufgaben) und Aufgaben der Steuerfahndung.

5 Im Bereich der Finanzbauverwaltung nehmen die Finanzbauämter (FBÄ) nach § 9 Abs. 3 i. V. m. § 7 Abs. 4 Satz 2 LOG NW die nachstehend genannten Aufgaben auch für die Bezirke anderer FBÄ wahr. (In Klammern sind jeweils diejenigen Ämter genannt, auf die einzelne Aufgaben des betreffenden Amtes übertragen worden sind).

5.1 Oberfinanzbezirk Düsseldorf

5.11 Finanzbauamt Düsseldorf

(vgl. FBÄ Köln-Ost, Mönchengladbach) Für den Bezirk des FBÄ Mülheim a. d. Ruhr: bauliche Betreuung der Liegenschaften „Waldkaserne Hilden", „Standortbekleidungskammer der Bundeswehr Hilden" und der bundeseigenen Wohnungen im Stadtgebiet Hilden

5.12 Finanzbauamt Krefeld - keine-

(vgl. FBÄ Köln-Ost, Mönchengladbach)

5.13 Finanzbauamt Mönchengladbach

(vgl. FBÄ Köln-Ost)

Für den Bezirk des FBÄ Krefeld: bauliche Betreuung der organisatorisch zum DWO HQ gehörenden Liegenschaften in Waldniel-Ho-stert (Kent-School und Wohngebäude) und Leloh (Funkstation, Feuerwache und Wohngebäude)

für den Bereich der OFD Düsseldorf:

bauliche Betreuung der NIKE-Stellungen der Belgischen Streitkräfte

5.14 Finanzbauamt Mülheim a. d. Ruhr - keine -

(vgl. FBÄ Düsseldorf, Köln-Ost, Mönchengladbach)

5.15 Finanzbauamt Wesel - keine -

(vgl. FBÄ Köln-Ost, Mönchengladbach)

52 Oberfinanzbezirk Köln

521 Finanzbauamt Aachen - keine -(vgl. FBÄ Köln-Ost)

5.22 Finanzbauamt Bonn - keine -(vgl. FBÄ Köln-Ost)

5.23 Finanzbauamt Düren (vgl. FBÄ Köln-Ost) Für den Bezirk des FBÄ Köln-West: bauliche Betreuung der zum NATO-Flugplatz Nör-

12. 2. 63 (4)

186.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.8.1988 = MB1.NW. Nr. 51 einschl.)

2005

venich gehörenden Liegenschaften im Erftkreis (Unterkunftsbereich Kaserne Boelke, Forsthaus Bergerbusch)

524 Finanzbauamt Erkelenz - keine -(vgl. FBÄ Köln-Ost)

5.25 Finanzbauamt Köln-Ost

Für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen: Planung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung aller Neu-, Um- und Erweiterungsbauten der POL-Anlagen

5.26 Finanzbauamt Köln-West - keine -

(vgl. FBÄ Düren, Köln-Ost) 5.3 Oberfinanzbezirk Münster

5.31 Finanzbauamt Bielefeld - keine -(vgl. FBÄ Köln-Ost, Paderborn)

5.32 Finanzbauamt Coesfeld - keine -

(vgl. FBÄ Dortmund, Köln-Ost, Rheine)

5.33 Finanzbauamt Dortmund

(vgl. FBÄ Köln-Ost, Münster)

Für den Bezirk des FBÄ Coesfeld: bauliche Betreuung der LS-Stollenanlagen und Deckungsgräben (AKG-Maßnahmen) im Gebiet der kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie des Kreises Recklinghausen

5.34 Finanzbauamt Iserlohn - keine -(vgl. FBÄ Köln-Ost, Soest)

5.35 Finanzbauamt Münster , (vgl. FBÄ Köln-Ost) Für den Bezirk des FBÄ Dortmund: bauliche Betreuung der in der kreisfreien Stadt be-~ legenen Teile der Westfalen-Kaserne in Ahlen

5.36 Finanzbauamt Paderborn (vgl. FBÄ Köln-Ost)

Für den Bezirk des FBÄ Bielefeld: bauliche Betreuung der im Gebiet des Kreises Gü-tersloh belegenen Teile des Truppenübungsplatzes Senne

für den Bezirk des FBÄ Soest:

bauliche Betreuung des Unterkunftsbereichs und des BOC-Bereichs in Essentho sowie der HAWK-Stellung Oesdorf

5.37 Finanzbauamt Rheine

(vgl. FBÄ Köln-Ost) .

Für den Bezirk des FBÄ Coesfeld: bauliche Betreuung der im Kreis Borken belegenen Teile der Anlagen NIKE-Schöppingen (Unterkunftsbereich)

5.38 Finanzbauamt Soest

(vgl. FBÄ Köln-Ost, Paderborn) Für den Bezirk des FBÄ Iserlohn:

bauliche Betreuung der im Kreis Olpe belegenen

Teile der Anlage NIKE-Oedingen

6. entfallen.

. 7. Auf Grund der Verordnung über die Bestimmung von Kreispolizeibehörden zu Kriminalhauptstellen vom 10. Januar 1983 (GV. NW. S. 11) - SGV. NW. 205 -, sind folgende Kreispolizeibehörden zu Kriminalhauptstellen bestimmt:

7.1 der Polizeipräsident Bochum für seinen Bezirk,

7.2 der Polizeipräsident Dortmund für seinen Bezirk, den Bezirk des Polizeipräsidenten Hamm und die Bezirke der Oberkreisdirektoren Meschede, Soest, Unna,

7J der Polizeipräsident Hagen für seinen Bezirk

und die Bezirke der Oberkreisdirektion Lüdenscheid, Olpe, Schwelm, Siegen,

7.4 der Polizeipräsident Bielefeld für seinen Bezirk

und die Bezirke der Oberkreisdirektoren Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Minden, Paderborn,

7.5 der Polizeipräsident Düsseldorf für seinen Bezirk

und die Bezirke der Oberkreisdirektoren Mettmann, Neuss,

7.6 der Polizeipräsident Duisburg für seinen Bezirk und den Bezirk des Oberkreisdirektors Wesel,

7.7 der Polizeipräsident Essen für seinen Bezirk

und die Bezirke der Polizeipräsidenten Mühlheim a. d. Ruhr, Oberhausen,

7.8 der Polizeipräsident Wuppertal für seinen Bezirk,

7.9 der Polizeipräsident Krefeld für seinen Bezirk und den Bezirk des Oberkreisdirektors Kleve,

7.10 der Polizeipräsident Mönchengladbach für seinen Bezirk und den Bezirk des Oberkreisdirektors Viersen,

7.11 der Polizeipräsident Aachen für seinen Bezirk

und die Bezirke der Oberkreisdirektoren Düren, Heinsberg,

7.12 der Polizeipräsident Bonn für seinen Bezirk

• und die Bezirke der Oberkreisdirektoren Euskirchen, Siegburg,

7.13 der Polizeipräsident Köln für seinen Bezirk, den Bezirk des Polizeipräsidenten Leverkusen und die Bezirke der Oberkreisdirektoren Bergheim, Bergisch-Gladbach, Gummersbach,

7.14 der Polizeipräsident Gelsenkirchen für seinen Bezirk,

7.15 der Polizeipräsident Recklinghausen für seinen Bezirk, . '

7.16 der Polizeipräsident Münster für seinen Bezirk

und die Bezirke der Oberkreisdirektoren Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf.

Die Kreispolizeibehörden sind als KriminalhauptsteUen in ihrem Bereich zuständig für die Verfolgung folgender Straftaten:

1. vorsätzliche Tötung,

2. Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB) und Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129 a StGB),

3. erpresserischer Menschenraub (§ 239 a StGB) und Geiselnahme (§ 239 b StGB).

4. Raubüberfall auf Geldinstitute und Kassen, auf Geld- l transporte mit Kraftfahrzeugen zwischen diesen Stellen und auf solche von Geldtransportunternehmen,

5. Herstellung und Verbreitung von Falschgeld,

6. unerlaubte Verbreitung von Rausch- und Betäubungsmitteln,

7. Brandstiftung,-

8. Straftaten gegen den Luftverkehr (§ 316 c StGB),

9. Straftaten im Katastrophenfalle und bei schwären Unglücksfällen. '

Sie sind ferner für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten auf dem Gebiete des strafrechtlichen Staatsschutzes zuständig.

Die als Krimi nalhauptstellen zuständigen Kreispolizeibehörden sind unbeschadet der Zuständigkeit der örtlichen Kreispolizeibehörden im Rahmen der Strafverfolgung auch zur Gefahrenabwehr befugt

Die Polizeipräsidenten Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln sind als Kriminalhauptstellen auch für die Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen zuständig, wenn die an diesen Orten bestehenden Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften um die Durchführung von Ermittlungen ersuchen.

Die Polizeipräsidenten Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster sind als Kriminalhauptstellen zuständig für die überörtliche Observation und Fahndung, und zwar

191.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.6.1989 = MB1.NW. Nr. 29 einschl.)

12. 2. 63 (5)

1. der Polizeipräsident Bielefeld (ür den Regierungsbezirk Detmold,

2. der Polizeipräsident Dortmund für den Regierungsbezirk Arnsberg,

3. der Polizeipräsident Düsseldorf für seinen Bezirk, die Bezirke der Polizeipräsidenten Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal

und die Bezirke der Oberkreisdirektoren Mettmann, Neuss, Viersen,

4. der Polizeipräsident Essen für seinen Bezirk, die Bezirke der Polizeipräsidenten Duisburg. Mülheim a. d. Ruhr. Oberhausen

und die Bezirke der Oberkreisdircktorcn Kleve. Wesel,

5. der Polizeipräsident Köln für den Regierungsbezirk Köln.

6. der Polizeipräsident Münster für den Regierungsbezirk Münster.

Der Polizeipräsident der Wasserschutzpolizei ist in seinem Bezirk Kriminalh \uptstelle für die Verfolgung von Brandstiftungen und für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten auf dem Gebiet des strafrechtlichen | Staatsschutzes. Im übrigen gehört der Bezirk jeweils zum Kriminalhauptstellenbereich der angrenzenden Kreispolizeibehörde.

8 Nach der Verordnung über die Zuständigkeiten im Meß- und Eichwesen - EichZustVO - vom 4. Oktober 1988 (GV. NW. S. 412/SGV. NW. 7133) sind folgenden Eichämtern nachstehende Aufgaben in Bezirken anderer Eichämter übertragen worden:

8.1 Eichamt Bielefeld

Eichung von Feingewichten,

in den Bezirken der Eichämter Arnsberg und Paderborn

Eichung von Zustandsmengenumwertern für Gas, Überwachung der thermischen Gasabrechnung

im Bezirk des Eichamtes Paderborn 62 Eichamt Dortmund

Eichung von Zeitmeßgeräten, Augentonometern, > Meßgeräten für Schall, Strahlenmeßgeräten, Audio-f metern, Absorptionsphotometern, Elektrokardiogra-phen, Tretkurbelergometern, Überwachung von Kontrolluntersuchungen und Vergleichsmessungen in i medizinischen Laboratorien nach § 4 Eichordnung,

in den Bezirken aller anderen Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen

Eichung von Handelsmeßbändern, Temperaturmeßeinrichtungen in Lagerbehältern und Rohrleitungen, Kaltwasserzählern bis Qn 10 im Amt, Kaltwasserdurchflußintegratoren, Gaszählern bis G 16 im Amt, Gasdurchflußintegratoren, Dichtemengenumwertern, Brennwertmengenumwertern, Brennwertmeßgeräten, Meßgeräten zur Bewertung von Getreide, Druckmeßgeräten mit Ausnahme von Blutdruck- und Reifenluftdruckmeßgeräten, Meßgeräten für Elektrizität, Meßgeräten für die amtliche Überwachung der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge und sonstiger Verkehrsüberwachungsanlagen, Vorprüfungen von Brennwertschreibern

in den Bezirken der Eichämter Arnsberg, Bielefeld, Hagen, Münster, Paderborn, Recklinghausen

Eichung von Feingewichten

in den Bezirken der Eichämter Hagen, Münster, Recklinghausen

Eichung von Zustandsmengenumwertern für Gas, Überwachung der thermischen Gasabrechnung

in den Bezirken der Eichämter Münster und

Recklinghausen

Überwachung der Füllmengen von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Gewichts- und Volu-merikennzeichnung bis 10 kg oder l sowie mit Längen-, Flächen- und Stückzahlkennzeichnung, Maßbehältnisse und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach der Fertigpackungsverordnung im Bezirk des Eichamtes Arnsberg

Aufsicht über Prüfstellen für Elektrizitäts-, Gas- oder

Wassermeßgeräte

in den Bezirken der Eichämter Arnsberg, .Bielefeld, Hagen, Münster, Paderborn, Recklinghausen

8.3 Eichamt Düsseldorf

Eichung von Kaltwasserzählern bis DN 300 im Amt, Gaszählern bis G 1600 im Amt, Vorprüfung von Füllstandsmeßgeräten

in den Bezirken aller anderen Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen

Eichung von Kaltwasserzählern bis Qn 10 im Amt, Kaltwasserdurchflußintegratoren, Gaszählern bis G 16 im Amt, Gasdurchflußintegratoren, Dichtemengenumwertern, Brennwertmengenumwertern, Brennwertmeßgeräten, ausgenommen Brennwertschreibern, Meßgeräten für die amtliche Überwachung der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge und sonstiger Verkehrsüberwachungsanlagen

in den Bezirken der Eichämter Aachen, Duisburg,

Köln, Krefeld

Aufsicht über Prüfstellen für Gas- und Wassermeßgeräte

in den Bezirken der Eichämter Aachen, Duisburg,

Köln, Krefeld

8.4 Eichamt Duisburg

Eichung von Volumenmeßgeräten für Laboratoriumszwecke, Pyknometern, medizinischen Spritzen, Zellenzählkammern, Blutmischpipetten und Blutsenkungsrohren, Meßgeräten für milchwirtschaftliche Untersuchungen

in den Bezirken aller anderen Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen

Eichung von Meßgeräten zur Bewertung von Getreide

in den Bezirken der Eichämter Aachen, Düsseldorf, Köln, Krefeld

Eichung von Feingewichten, Zustandsmengenumwertern für Gas, Überwachung der thermischen Gasabrechnung, Überwachung der Füllmengen von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Gewichtsoder Volumenkennzeichnung bis 10 kg oder l sowie mit Längen-, Flächen- oder Stückzahlkennzeichnung, Maßbehältnissen und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach der Fertigpackungsverordnung • im Bezirk des Eichamtes Krefeld

8.5 Eichamt Hagen

Eichung von Zustandsmengenwertern für Gas, Überwachung der thermischen Gasabrechnung im Bezirk des Eichamtes Arnsberg

8.6 Eichamt Köln -

Eichung von Präzisionsmaßstäben und Präzisionsmeßbändern, Warmwasserzählern und Warmwasserdurchflußintegratoren, Wärmezählern, elektrischen Temperaturmeßeinrichtungen mit Ausnahme der Temperaturmeßeinrichtungen in Lagerbehältefn, Rohrleitungen und Kühleinrichtungen, Radlastmessern, Meßgeräten des Zoll- und Steuerrechts nach § 2 Abs. l Eichgesetz, Thermographiegeräten

in den Bezirken aller anderen Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen

Eichung von Handelsmeßbändern, Temperaturmeßeinrichtungen in Lagerbehältern und Rohrleitungen, Druckmeßgeräten mit Ausnahme der Blutdruck- und Reifenluftdruckmeßgeräte, Meßgeräten für Elektrizität, Vorprüfung von Brennwertschreibern

in den Bezirken der Eichämter Aachen, Düsseldorf, Duisburg, Krefeld

2005

2005

12. 2. 63 (5) 195.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.2.1990 = MB1.NW.Nr. 13einschl.)

Eichung von Feingewichten, Zustandsmengenumwertern für Gas, Überwachung der thermischen Gasabrechnung

im Bezirk des Eichamtes Aachen

Aufsicht über Prüfstellen für Wärmemengenmeßgeräte

in den Bezirken aller Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen

Aufsicht über Prüfstellen für Elektrizitätsmeßgeräte in den Bezirken der Eichämter Aachen, Düsseldorf, Duisburg, Krefeld

Zuständige Behörde für die Beschußprüfung nach den ' §§ 16 bis 19 Waffengesetz und für die Zulassung von Munition nach § 25 Waffengesetz (Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes vom 29. Juni 1976 - GV. NW. S. 243-, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 1982 - GV. NW. S. 250 -, - SGV. NW. 7111 -) für das Land Nordrhein-Westfalen

Überprüfung der Ladedaten und Versehen mit Prüfzeichen nach § 25 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (l.SprengV) vom 23. November 1977 (BGB1.1 S. 2141) aufgrund von Nr. 7.251 des Verzeichnisses der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-, Immissions- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO AltG) vom 6. Februar 1973 (GV. NW. S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 1988 (GV. NW. S. 179), - SGV. NW. 28-für das Land Nordrhein-Westfalen

Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren vom 16. Juli 1884 - RGB1. S. 120 -, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. März 1974 - BGB1.1 S. 469-für das Land Nordrhein-Westfalen.

9 Nach § 2 Abs. l der Verordnung über die Sitze und Bezirke der Bergämter im Lande Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 260/SGV. NW. 75) ist das Bergamt Köln über seinen in § l Nr. 6 der Verordnung bestimmten Bezirk hinaus für den Braunkohlenbergbau im linksrheinischen Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.

10. Staatshochbauverwaltung

Die Prüfung der Zuwendungsanträge und der Verwendungsnachweise gem. § 44 LHO für Flugplatzbauten ist für den Bereich des Landes Nordrheih-West-falen dem Staatshochbauamt Köln übertragen.

11. Versorgungsverwaltung

Nach der Verordnung über die Zuständigkeiten und die Bezirke der Versorgungsämter im Land Nordrhein-Westfalen vom 28. August 1978 (GV. NW. S. 494/ SGV. NW. 83) ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1978 folgenden Versorgungsämtern die Durchführung der orthopädischen Versorgung in Bezirken anderer Versorgungsämter übertragen worden:

11.1 Versorgungsamt Düsseldorf

für den Bezirk des Versorgungsamtes Wuppertal,

11.2 Versorgungsamt Essen

für den Bezirk des Versorgungsamtes Duisburg,

11.3 Versorgungsamt Köln •

für den Bezirk des Versorgungsamtes Aachen,

11.4 Versorgungsamt Münster

für den Bezirk des Versorgungsamtes Gelsenkirchen. Nach der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit nach dem Opferentschädigungsgesetz vom 18. Oktober 1985 (GV. NW. S. 609/SGV. NW. 83) ist das Versorgungsamt Münster örtlich zuständig für Ansprüche aus Schädigungen auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug.