202.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 1.4.1991 = MBl.NW.Nr.lSeinschl.) 2. 3. 88 (1)

Anlage l

Textliche Beschreibung der Grenze des Erholungsgebietes Berlebeck

' Alle Grundstücksbezeichnungen

beziehen sich auf die Germarkung Berlebeck; Fl. = Flur, Flst. = Flurstück.

Die Grenze des Erholungsgebietes Berlebeck verläuft -im Nordwesten am Hangsteinhaus beginnend - in nördlicher Richtung dem Hahnbruchweg entlang bis zur Hahnbergstraße, dieser nach Norden folgend bis zur nördlichen Ecke des Flst. 73; Fl. l, und weiter, nach Osten abknickend, entlang der Grenze zur Gemarkung Heiligenkirchen bis zur Straße „Hohler Weg", an deren Ostgrenze in nördlicher Richtung bis zur nordwestlichen Ecke des Flst. 129; Fl. l, an dessen Nordgrenze bis zur Paderborner Straße/ L 937, von hier weiter in Richtung Osten als eine imaginäre Linie - die Paderborner Straße/L 937, das Freibadgelände, die „Berlebecke" sowie das Flst. 215; Fl. l, schneidend - bis zur Nordecke des Privatweges: Flst^l52; Fl. l, an der Gemarkungsgrenze.

Die östliche Begrenzung des Erholungsgebietes führt nach Südosten entlang der Gemarkungsgrenze mit Horn-oldendorf bis zur Ostgrenze des Flst. 1; Fl. 2, an dieser und denen der Flst 174,10, 283 u. 284; Fl. 2, bis zur Fromhauser Straße/K 93, weiter an deren Südseite nach Westen bis zur Holzhauser Straße, deren Ostgrenze in südöstlicher Richtung folgend bis zur Stadtgrenze zu Horn-Bad Meinberg und an dieser bis zum Forstweg „Wiggengrundweg".

Im südlichen Bereich verläuft die Erholungsgebietsgrenze an der Südgrenze des Flst. 52; Fl. 7, bis zur Paderborner Straße/L 937 und an deren Westgrenze entlang in nördlicher Richtung bis zu den „Berlebecker Quellen", südlich davon nach Westen bis zu einem Forstweg zwischen den Sandgruben, diesem südwärts folgend bis zum .Alten Postweg", der bis zur Südecke des Flst 26; Fl. 7, die Grenze bildet.

Die westliche Begrenzung des Erholungsgebietes wird gebildet durch die Westgrenzen der Flst 26 u. 25 (tlw.); Fl. 7, und von hier aus durch einen Weg im östlichen Teil des Flst. 19; FL 7, der an der Wegespinne am südlichsten Grenzpunkt des Flst 5; Fl. 7, endet. Von hier folgt die Grenze in östlicher Richtung einem Weg bis zur südöstl. Ecke des Flst. 20; Fl. 7, und dessen Ostgrenze nordwärts weiter bis zur Gemarkungsgrenze mit Heiligenkirchen, wo sie auf die Forststraße „Hangsteinstraße" stößt, die in ihrem weiteren Verlauf in Richtung Norden bis zum Hangsteinhaus - dem Ausgangspunkt dieser Grenzbeschreibung - das Erholungsgebiet abgrenzt.

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