165.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.12.1984 = MBl.NW.Nr.87einschl.) 22.8. 84 (1)

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Ausgehend von der nördlichen Begrenzung des Sportplatzes verläuft die Grenze des Erholungsgebietes in östlicher Richtung entlang der K 24 bis zur Umgehungsstraße, in nördlicher Richtung entlang der Umgehungsstraße bis zum Brantenhahn, von dort in nordöstlicher Richtung entlang des Hauptwanderweges nach Nordhelle, Einsal und Helbecke bis zum Kreienberger Weg, von dort östlich bis Opperhusener Straße, von dort bis zum .Abzweig Hallen-scheider Weg, von dort bis zur Einmündung des Wirtschaftsweges nach Sassenscheid, entlang des Wirtschaftsweges bis zum Zusammentreffen mit der Gemeindegrenze, entlang der Gemeindegrenze über Sassenscheid, Oevenscheider Stall, Brennscheider Mühle bis südlich des Ortsteils Lahmenhasen, von dort nach Osten abknickend dem Hauptwanderweg folgend bis zur Gemeindeverbindungsstraße nach Worden, von dort entlang der Gemeindeverbindungsstraße bis zur K 24, entlang der K 24 bis zum Verbindungsweg zur Harpkestraße, diesem bis zur Harpkestraße folgend und sie überquerend, am Friedhof vorbei bis Zur Heide und in nordöstlicher Richtung vorbei an der Westseite der Turnhalle und des Sportplatzes bis zur nördlichen Begrenzung des Sportplatzes, dem Ausgangspunkt

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