168.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand20.6.1985 = MB1.NW.Nr.42einschl.) 18. 9. 84 (I)

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Die Begrenzung des Erholungsgebietes verläuft im Norden von der Ecke „Niedermehner Straße/Alter Postweg" in östlicher Richtung dem „Alten Postweg" folgend bis zur Aufmündung der Straße „Ebelage", dann dieser in südöstlicher Richtung folgend, die Straße „In der Horst" überquerend bis zur Aufmündung der „Twiehauser Straße", von hier in südwestlicher Richtung auf dieser Straße bis zur Abzweigung der Straße „Auf der Imlage", dieser Straße in südlicher Richtung folgend bis zur Aufmündung „Desteler Straße", auf dieser Straße in südöstlicher Richtung bis zur Aufmündung der Straße „Im Westerwinkel". Auf dieser Straße in südlicher Richtung den „Westerhold-weg" überquerend auf dem Wegegrundstück Gemarkung Destel Flur 19 Nr. 191 und an der Westgrenze des Flurstücks Gemarkung Destel Flur 19 Nr. 180 vorbei den Großen Dieckfluß überquerend bis auf den Weg südlich des Gewässers, diesem Uferweg in west/nordwestlicher Richtung folgend, die „Schröttinghauser Straße" und den „Kleinen Teichweg" überquerend bis zum „Dörper Weg", hier in östlicher Richtung abbiegend und dem „Dörper Weg" folgend bis zur Aufmündung auf die „Sunderner Straße", von hier ca. 60 m in nördlicher Richtung bis zur Auf mündung der „Niedermehner Straße", dieser Straße in nördlicher Richtung folgend bis zum Ausgangspunkt Ecke „Niedermehner Straße/Alter Postweg".

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