94. Ergänzung — SMBl. NW. — (Stand 1. 5. 1973 = MBl. NW. Nr. 35 einschl.) 14. 2. 73 (1)

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Anlage

zum RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr v. 14. 2.1973

Verzeichnis . der zur Entwurfsstatik gehörenden Leistungen

Folgende Leistungen sind zur Aufstellung der für Aus-. Schreibung und Vergabe benötigten statischen Berechnungen zu erbringen und dürfen nicht aus Baumitteln des Bundes bezahlt werden.

1. Oberbau

Festlegung des wirtschaftlichsten Querschnittes und dessen Abmessungen auf Grund von Näherungsberechnungen oder Erfahrungswerten. Hierbei muß eine gute Übereinstimmung mit der genauen Statik gewährleistet sein. Spannungs-, Rissesicherungs- und Bruchsicherheitsnachweis in den für die Bemessung maßgebenden Querschnitten und, soweit kritisch, Nachweis der Sicherheit gegen Verformungen und Stabilitätsnachweis; Nachweis der Setzungsempfindlichkeit des gewählten Systems. Hierauf kann verzichtet werden, wenn das System besonders unempfindlich gegenüber Setzungen ist; Bestimmung der ungünstigsten Auflagerkräfte und Dimensionierung der Lager;

Ermittlung der an den Lagern und Fahrbahnübergängen zu erwartenden Bewegungen;

Ermittlung der insgesamt erforderlichen Stahl- und Betonmengen, getrennt nach Materialgüten.

2. Unterbauten

Festlegung der erforderlichen Abmessungen; überschläglicher Spannungsnachweis für die maßgebenden Querschnitte und, soweit erforderlich, Stabilitätsnachweis;

Ermittlung der insgesamt erforderlichen Stahl- und Betonmengen, getrennt nach Materialgüten.

3. Gründung

Wahl der geeigneten Gründungsart in bezug auf die vorhandenen Baugrundverhältnisse;

Festlegung der Hauptabmessungen der Gründungskonstruktion;

überschläglicher Nachweis der Bodenpressungen sowie der Kipp-, Gleit- und Grundbruchsicherheiten; Berechnung der wahrscheinlichen und möglichen Setzungen und Verschiebungen für sämtliche Gründungskörper, wenn das gewählte System setzungsempfindlich ist, und ggf. Berichtigung der Vorberechnung für Überbau und Unterbauten;

Ermittlung der insgesamt erforderlichen Stahl- und Betonmengen, getrennt nach Materialgüten.

Soweit für vergleichbare Bauwerke bereits Vorberechnungen oder Ausführungsunterlagen vorliegen, können die dort ermittelten Ergebnisse, ggf. mit entsprechenden Korrekturfaktoren versehen, verwendet werden, wenn gewährleistet ist, daß die für Ausschreibung anzugebenden Mengenansätze damit hinreichend genau ermittelt werden können.