180.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.7.1987 = MB1.NW.Nr.40einschl.) 26. 9. 84 (1)

Anlage l Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Ausgehend von der Kreuzung Kirchgrund - L 823, südlich der Brettmühle; westlich des Barrenthal zum Höhenpunkt 238.0, in nördlicher Richtung abknickend, westlich der Hügelgräber zum Herbstberg (Höhenpunkt 288.5) in nordwestlicher Richtung abknickend, dem Weg folgend, zum Höhenpunkt 271.0, in nordöstlicher Richtung abknik-kend, dem Weg folgend zur Landesgrenze. Der Landesgrenze in südwestlicher Richtung folgend, südlich des Köterberges bis zum Höhenpunkt 495.8. Der Kreisgrenze in südwestlicher Richtung folgend bis zum Höhenpunkt 306.8, in südöstlicher Richtung abknickend auf einer Gerade, östlich der Falkenflucht und westlich des Mönchsberges zur Verbindungsstraße Bödexen-Fürstenau (Bödexer Str.) am Höhenpunkt 212.1, weiter über den Höhenpunkt 199.0 zur „Neue Trift". Der „Neue Trift" in südlicher Richtung bis östlich des Höhenpunktes 268.0 folgend, dann in östlicher Richtung abknickend zum Holzgrund, dann in südlicher Richtung zum Kirchgrund. Dem Kirchgrund in nordöstlicher Richtung bis zur Auf mündung auf die L 823 folgend zum Ausgangspunkt

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