Anlage Nr. 3
zum RdErl. des Innenministeriums v. 10.3.1994
Empfehlung zur Grundausstattung von Pressestellen
Telefax, Videorekorder, TV, Radio-Doppelkassettenrekorder mit Timer, Diktiergeräte (stationär und transportabel), PC mit Textverarbeitungsprogramm und Drucker.
In Kriminalhauptstellen sollte zusätzlich eine mobile Pressestelle mit entsprechender technischer Ausstattung, wie z.B. D-Netz Telefon, mobile Fax- und Kopiergeräte, vorhanden sein.