Anlage Nr. 3 zum RdErl. v. 29.10.1997

 

Dezentral und zentral wahrzunehmende Aufgaben

der Kriminalitätsbearbeitung

1

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel in den Kriminalkommissariaten der Polizeiinspektion, Verkehrsstraftaten und –ordnungswidrigkeiten in den Verkehrskommissariaten und bei den zur spezialisierten Verkehrsüberwachung zentral eingerichteten Verkehrsdiensten bearbeitet.

2

Zentral zu bearbeiten sind Straftaten, wenn

- die Ermittlungsführung, eine besondere fachliche Spezialisierung erfordert,

- zur Ermittlung regelmäßig Kommissionstätigkeit notwendig ist,

- Tatzusammenhänge im Bereich mehrerer Polizeiinspektionen der eigenen Behörde oder mehrerer Polizeibehörden ohne erkennbaren Brennpunkt bestehen und die dezentrale Bearbeitung einen nicht kompensierbaren Informationsverlust und damit Bearbeitungs- und Aufklärungsdefizite bewirken könnte.

Dazu gehören mindestens

- Delikte, für deren Verfolgung die zu Kriminalhauptstellen bestimmten Kreispolizeibehörden zuständig sind,

- Straftaten gegen das Leben,

- Menschenhandel, Zuhälterei, sexuelle Gewaltdelikte, sexueller Missbrauch,

- Raubdelikte ohne Straßen-, Handtaschen- und Zechanschlussraub,

- Körperverletzungsdelikte mit einer das Leben gefährdenden Behandlung oder mit tödlichem Ausgang,

- Amtsdelikte.

Weitere Delikte, insbesondere Eigentums-, Vermögens und Rauschgiftdelikte, sind zentral zu bearbeiten, wenn dies nach Absatz l unter Berücksichtigung von räumlicher Ausdehnung, Struktur, Personalstärke, Deliktsanteilen, Kriminalgeografie, und/oder sonstigen regionalen Besonderheiten der Kreispolizeibehörde sachgerecht ist.

3

Todesermittlungen, Brandermittlungen und Ermittlungen in Vermisstensachen sind in der Regel zentral vorzunehmen.

4

Aufgaben, die eine hohe Spezialisierung erfordern oder im Falle einer Dezentralisierung einen unvertretbar hohen Koordinierungsaufwand bedingen, sind zentral wahrzunehmen. Dies gilt insbesondere für

- Fahndung,

- Erkennungsdienst,

- Kriminaltechnische Untersuchungsstelle,

- Fotolabor,

- Kriminalaktenhaltung/Datenstation,

- Kriminalwache,

- Spezielle Ermittlungshilfen,

- Zeugenschutz.

Beim Erkennungsdienst können Spurensuche und -sicherung sowie erkennungsdienstliche Behandlungen auch dezentral wahrgenommen werden.