Dezentral und
zentral wahrzunehmende Aufgaben
der Kriminalitätsbearbeitung
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Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel in den Kriminalkommissariaten der Polizeiinspektion, Verkehrsstraftaten und –ordnungswidrigkeiten in den Verkehrskommissariaten und bei den zur spezialisierten Verkehrsüberwachung zentral eingerichteten Verkehrsdiensten bearbeitet.
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Zentral zu bearbeiten
sind Straftaten, wenn
- die Ermittlungsführung, eine besondere fachliche Spezialisierung erfordert,
- zur Ermittlung
regelmäßig Kommissionstätigkeit notwendig ist,
- Tatzusammenhänge im Bereich mehrerer Polizeiinspektionen der eigenen Behörde oder mehrerer Polizeibehörden ohne erkennbaren Brennpunkt bestehen und die dezentrale Bearbeitung einen nicht kompensierbaren Informationsverlust und damit Bearbeitungs- und Aufklärungsdefizite bewirken könnte.
Dazu gehören
mindestens
- Delikte, für deren Verfolgung die zu Kriminalhauptstellen bestimmten Kreispolizeibehörden zuständig sind,
- Straftaten gegen
das Leben,
- Menschenhandel,
Zuhälterei, sexuelle Gewaltdelikte, sexueller Missbrauch,
- Raubdelikte ohne
Straßen-, Handtaschen- und Zechanschlussraub,
- Körperverletzungsdelikte mit einer das Leben gefährdenden Behandlung oder mit tödlichem Ausgang,
- Amtsdelikte.
Weitere Delikte,
insbesondere Eigentums-, Vermögens und Rauschgiftdelikte, sind zentral zu
bearbeiten, wenn dies nach Absatz l unter Berücksichtigung von räumlicher
Ausdehnung, Struktur, Personalstärke, Deliktsanteilen, Kriminalgeografie,
und/oder sonstigen regionalen Besonderheiten der Kreispolizeibehörde
sachgerecht ist.
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Todesermittlungen,
Brandermittlungen und Ermittlungen in Vermisstensachen sind in der Regel
zentral vorzunehmen.
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Aufgaben, die eine
hohe Spezialisierung erfordern oder im Falle einer Dezentralisierung einen
unvertretbar hohen Koordinierungsaufwand bedingen, sind zentral wahrzunehmen.
Dies gilt insbesondere für
- Fahndung,
- Erkennungsdienst,
- Kriminaltechnische
Untersuchungsstelle,
- Fotolabor,
-
Kriminalaktenhaltung/Datenstation,
- Kriminalwache,
- Spezielle
Ermittlungshilfen,
- Zeugenschutz.
Beim Erkennungsdienst
können Spurensuche und -sicherung sowie erkennungsdienstliche Behandlungen auch
dezentral wahrgenommen werden.