Anlage Nr. 5 zum RdErl. v. 29.10.1997

Aufgabenbeschreibung

des Präsidiums der Wasserschutzpolizei

1

Der ZKB obliegt die schifffahrtsbezogene Kriminalitätsvorbeugung und Verkehrssicherheitsberatung.

2

Das Präsidium der Wasserschutzpolizei ist bundesweite Zentralfahndungsstelle der Wasserschutzpolizeien.

3

Das Präsidium der Wasserschutzpolizei führt das Verzeichnis der Kleinfahrzeuge zur Durchführung schifffahrts- und hafenpolizeilicher Vollzugsaufgaben gemäß § 12 Abs. 5 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026).