Anlage Nr. 2 zum RdErl. v. 29.10.1997

 

Aufgabenbeschreibung

für den Bezirksdienst

1

Die Polizei ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf das Verständnis und die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Bürgernähe ist Voraussetzung für eine effektive Polizeiarbeit. Hierbei kommt dem Bezirksdienst besondere Bedeutung zu.

Durch sichtbare Präsenz und engen, vertrauensvollen Kontakt zur Bevölkerung soll er

- das Verhältnis zur Polizei positiv beeinflussen,

- die Akzeptanz polizeilichen Handelns erhöhen und

- das Sicherheitsgefühl steigern.

2

Die Aufgabenwahrnehmung des Bezirksdienstes erfordert selbständiges Handeln sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative, Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit.

Hauptaufgabe der Bezirksbeamtin und des Bezirksbeamten ist die ständige, auch anlassunabhängige Kontaktaufnahme und -pflege mit der Bevölkerung, gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen und Organisationen. Sie müssen deshalb regelmäßig für alle als polizeiliche Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. In diesem Rahmen sind insbesondere folgende Einzelaufgaben, ggf. in Abstimmung mit anderen Dienststellen, wahrzunehmen:

2.1

Allgemeine Aufgaben

- Kontaktpflege mit gefährdeten Personen und Personengruppen sowie Verantwortlichen für gefährdete Objekte und Einrichtungen zur Gewinnung einsatzrelevanter Erkenntnisse,

- Überwachung von

a) gefahrenträchtigen Orten, Objekten und Einrichtungen,

b) Treffpunkten und Aufenthaltsorten erkannter Problemgruppen

zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

- polizeiliche Aufgaben bei Veranstaltungen,

- Berichte an andere Behörden über Erkenntnisse, die deren Handeln erfordern können.

2.2

Aufgabenfeld „Verkehrsangelegenheiten"

- Überwachung von Verkehrsunfallbrennpunkten,

- Überwachung des Verkehrsraumes,

- Erledigung von Ermittlungsersuchen im Rahmen des Außendienstes, soweit dafür die Orts- und Personenkenntnisse des Bezirksdienstes hilfreich und spezielle Kenntnisse über den Ermittlungsvorgang nicht erforderlich sind,

- Mitwirkung bei der Verkehrssicherheitsberatung,

- Schulwegüberwachung sowie Mitwirkung bei der Erarbeitung von Schulwegplänen,

- Mitwirkung bei der Erarbeitung polizeilicher Stellungnahmen zur Einrichtung von Bau- und Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum.

2.3

Aufgabenfeld „Kriminalitätsangelegenheiten"

- Überwachung von Kriminalitätsbrennpunkten,

- Erledigung von Ermittlungsersuchen im Rahmen des Außendienstes, soweit dafür die Orts- und Personenkenntnisse des Bezirksdienstes hilfreich und spezielle Kenntnisse über den Ermittlungsvorgang nicht erforderlich sind,

- Mitwirkung an der beratenden Kriminalitätsprävention,

- Mitwirkung bei Jugendschutzstreifen,

- Vollstreckung von Haft- und Vorführungsbefehlen, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind.