Standards
für die Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
der Verkehrssicherheitsberaterinnen
und Verkehrssicherheitsberater
der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
1.1
Zielgruppen Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarstufe I
Themenschwerpunkte:
Vermittlung von Grundinformationen und Übungen als „Erst-Teilnehmer“ des Straßenverkehrs in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Kindergärten im Elementarbereich sowie aufbauende, systematische Weiterführung in Schulen mit entsprechenden Lerninhalten und Übungen als Fußgänger, als Radfahrer sowie als Benutzer des ÖPNV und Heranführung an den motorisierten Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Schulen
1.1.1
Zielgruppe Elementarbereich (3-Jahres-Zyklus)
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Grundinformationen für Kinder als "Erst-Teilnehmer" am Straßenverkehr (einschl. "Kindergartenweg-Training") |
2 BE je Gruppe |
Aufklärung von Erziehungsberechtigten über alters-spezifische Gefahren für Kinder im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW und als Fußgänger |
4 BE je 3 Gruppen |
Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bei der Verkehrserziehung |
2 BE je Einrichtung |
1.1.2
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Informationen für Schulanfänger und Schulzweigwechsler als Fußgänger/Radfahrer und als Benutzer des ÖPNV mit Hinweis auf besondere Gefahren im Straßenverkehr in der Freizeit und auf dem Schulweg (einschließlich „Schulweg -Training") |
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Praktische Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum (zusammen mit Bezirksbeamten/innen) |
2 BE je Klasse |
Zusammenarbeit mit Lehrerinnen/Lehrern bei der Ver-kehrserziehung sowie Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Gefahren von Kindern im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW, als Fußgänger und als Radfahrer |
4 BE je 3 Klassen |
1.1.3
Zielgruppe Sekundarstufe I (6-Jahres-Zyklus)
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Informationen für Schüler über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr, insbesondere als Zweiradfahrer; Auswirkungen von Alkohol und Drogen sowie Aggressionen und Imponiergehabe |
4 BE je Klasse |
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Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Lehrerinnen/ Lehrern bei der Verkehrserziehung sowie Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Verkehrs-unfallgefahren |
4 BE je Einrichtung |
1.2
Zielgruppe Sekundarstufe II (3-Jahres-Zyklus)
Themenschwerpunkte:
Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr; verhaltensorientierte Fahranfängerinformationen in Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Behörden, Vereinen usw.
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Verkehrsaufklärung über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr; insbesondere Auswirkungen von Alkohol und Drogen, erhöhte Risiken durch Aggressionen und Imponiergehabe |
4 BE je Klasse bzw. Jahrgangsstufe |
Zusammenhänge zwischen Einstellungen, Verantwortungsbewusstsein und Fahrverhalten |
1.3
Zielgruppe „Junge Erwachsene“ -18 bis 24 Jahre-
Themenschwerpunkte:
Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr; verhaltensorientierte Fahranfängerinformationen in Zusammenarbeit mit Betrieben, Behörden, Vereinen usw.
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Verkehrsaufklärung über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr; insbesondere Auswirkungen von Alkohol und Drogen, erhöhte Risiken durch Aggressionen und Imponiergehabe |
Zeitansatz siehe Nr. 1.5 |
Zusammenhänge zwischen Einstellungen, Verantwortungsbewusstsein und Fahrverhalten |
1.4
Zielgruppe Senioren
Themenschwerpunkte:
Information über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen usw.
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Verkehrsaufklärung über altersspezifische Unfallrisiken; vorbeugende Verhaltensempfehlungen, insbesondere als Radfahrer und als PKW-Fahrer |
Zeitansatz siehe Nr. 1.5 |
1.5
Zeitansatz für die Beratung der Zielgruppen „Junge Erwachsene“ und Senioren
Für die Zielgruppen "Junge Erwachsene" und Senioren sind insgesamt 154 Beratungseinheiten (BE) à 45 Minuten vorgesehen. Bei einem zusätzlich gleichen Anteil für sogenannte administrative Aufwendungen (z.B. An-/Abfahrt, Vor-/Nachbereitung) macht dies insgesamt 15 % der zugrunde gelegten durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1.540 Stunden pro Verkehrssicherheitsberaterin/-berater aus.
Die Polizeibehörden entscheiden selbst über die anteiligen Aufwendungen innerhalb dieser Zielgruppen. Bei den Senioren ist die Hälfte des vorgesehenen Beratungsansatzes durch den Bezirksdienst zu leisten (siehe Anlage 2, Nr. 1.4).