148. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1982 = MB1. NW. Nr. 24 einschl.) 22.12.81 (I)

21281

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Das Erholungsgebiet beginnt im Norden an der Bundesstraße 55 und führt weiter in nordöstlicher Richtung, den Esselbach überschreitend, entlang eines Aussiedlergehöftes und des Wirtschaftsweges „Blumenland" bis zu dessen NO-Ecke, dann abknickend in das Tal des Henninghauser Baches. Im weiteren Verlauf bachaufwärts in südlicher Richtung entlang des Ortes Henninghausen; ab hier teilweise den Wirtschaftsweg zum Einzelgehöft Herscheid verfolgend bis zum südlichsten Punkt des Erholungsgebietes nordwestlich der Streusiedlung Herschede. Von hier aus in nordwestlicher Richtung mit Überquerung des Vosselbaches zur Ortsmitte verlaufend; nun weiter in westlicher Richtung unter Ausklammerung der Gewerbebetriebe bis zum Wanderweg Hengslade; diesen verfolgend und dann abknickend zum Wandrand des Stertberges; in nordöstlicher Richtung unter teilweiser Einbeziehung des Waldgebietes bis auf Höhe des Ausgangspunktes an der B 55 und diesen dann in östlicher Richtung erreichend.

Die Grenze verläuft jeweils auf der dem Erholungsgebiet zugewandten Innenseite der Linie.