148. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 4. 1982 = MBl. NW. Nr. 24 einschl.) 4.2. 82 (1)

21281

Anlage l

Textliche Darstellung der vorläufigen Kurgebietsgrenzen

Beginnend an der Wegegabelung des Scharrenweges/ Terrainkurweg Nr. VI entlang des Terrainkurweges Nr. VI in östlicher Richtung bis zum Wegeknick. Sie folgt dem dort abzweigenden Weg in südlicher Richtung, entlang der Waldschneise bis zur Biegung des Terrainkurweges Nr. IV am „Oberster Hagen", von dort entlang des Terrainkurweges Nr. IV'zunächst in östlicher und dann in südwestlicher Richtung bis zum südlichsten Punkt „Am Birkel". Von hier aus verläuft die Begrenzung weiter über die sogenannte „Wegespinne" entlang des alten Wanderweges in südlicher Richtung bis zum Terrainkurweg Nr. III „Unterer Weg", diesem in westlicher Richtung folgend bis zur L 553, entlang der westlichen Seite der L 553 in südlicher Richtung bis zur Einmündung in die L 553 an der Hundembrücke, an der Hundem entlang bis auf die Terrainkurweggabelung der Terrainkurwege Nr. I/V. Dem Terrainkurweg Nr. V folgend bis zum „Konrad-Adenauer-Haus"; weiter durch den „Alten Hohlweg" in nordwestlicher Richtung auf den Trinkwasserhochbehälter zu. Von dort .in nordöstlicher Richtung bis zur Wegegabelung des Scharrenweges/Terrainkurweg Nr. VI (Ausgangspunkt).

Die Grenze verläuft jeweils auf der dem Kurgebiet zugewandten Innenseite der Linie.