159.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1983 = MBl.NW.Nr.ll4einschl.) 26.2.82(1)

Anlage l

Textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen

Das Kurgebiet wird im Norden begrenzt durch die L 339, beginnend an der Abzweigung der L 320. Von hier aus der L 339 entlang bis zur Abzweigung der Waldstraße im Ortsteil Homburg Bröl und dieser etwa 15m folgend. Hier dem links abbiegenden Weg Flur 57, Nr. 20, entlang bis zum rechts abzweigenden Weg Flur 52, Nr. 38. Diesem Weg folgend parallel zur Waldstraße bis zur Einmündung in die L 95. Der L 95 etwa 350 m in Richtung Nümbrecht folgend bis zur östlichen Grenze des Grundstücks Flur 52, Nr. 219. Der Grundstücksgrenze entlang bis zur Göpringhauser Straße. Von hier in nordwestlicher Richtung verspringend bis zur Einmündung der Göpringhauser Straße in die K 55. Der K 55 entlang in südlicher Richtung bis zur südwestlichen Grenze des Grundstücks Flur 45, Nr. 251, vor Obereiben. Dieser Grundstücksgrenze entlang bis zur Einmündung des Weges Flur 45, Nr. 7. Dem Weg folgend, entlang des Grundstücks Flur 45, Nr. 11, in südöstlicher Richtung verspringend bis zum Weg Flur 51, Nrn. 203 und 165. Von hier dem Weg Flur 51, Nr. 165 folgend bis zum Grundstück Flur 45, Nr. 208. An dessen südwestlicher Grenze vorbei bis zum Weg Flur 50, Nr. 9. Diesem Weg entlang bis zur nordöstlichen Grenze des Grundstücks Flur 50, Nr. 10. Von da 50 m in südliche Richtung und dann in östliche Richtung verspringend entlang der Waldgrenze bis zur L 320. Diese überquerend, ca. 25 m in südliche Richtung und dann der nördlichen Grenze des Grundstücks entlang bis zum Wanderweg 7 des Sauerländischen Gebirgsvereins e.V. Dem Wanderweg 7 folgend bis zur Einmündung in die L 38 und dieser entlang bis Ahlbusch. Dann den von der L 38 in westliche Richtung abzweigenden Weg Flur 42, Nr. 27 und weiter den Weg Flur 37, Nr. 186, entlang bis zur nordöstlichen Grenze des Grundstücks Flur 37, Nr. 189. Dieser Grundstücksgrenze entlang bis zum Weg Flur 37, Nr. 207. Diesem Weg folgend in östlicher Richtung bis zur Einmündung des Weges Flur 37, Nr. 208. Dann dem Weg entlang bis zum Wirtschaftsweg öding-hausen-ölsbachtal. Diesem Wirtschaftsweg in westlicher Richtung folgend bis zur Einmündung des Weges Flur 37, Nr. 30, und dem Weg entlang bis zum Weg Flur 37, Nr. 256. Von da etwa 50 m in östlicher Richtung und von dort in nördlicher Richtung verspringend bis zur L 95. Der L 95 in Richtung ödinghausen folgend bis zum links abzweigenden Weg Flur 35, Nr. 175. Diesem Weg entlang bis zur Gemeindestraße von Nümbrecht nach Distelkamp. Der Gemeindestraße etwa 520 m folgend bis zur Abzweigung des Rundwanderweges 2. Dem Wanderweg etwa 200 m folgend bis zum Weg Flur 55, Nr. 108, der rechts abzweigt. Dann dem Weg Flur 55, Nr. 108 entlang, der später in die Wegeparzellen Flur 55, Nrn. 40 und 18 übergeht, in nördlicher Richtung verläuft und ca. 50 m vor der Kreuzung L 339/L 320 in die L 320 einmündet. Von hier ab die L 320 entlang bis zur Einmündung in die L 339.

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