159.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.12.1983 = MBl.NW.Nr.ll4einschl.) 13.5.82(1)

Anlage l

Textliche Darstellung • der Erholungsgebietsgrenzen

Die Abgrenzung verläuft wie folgt:

In der Gemarkung Hirschberg ausgehend von der nordwestlichen Spitze der Straße „Bocksnacken" - entlang der nördlichen Grenze dieser Straße bis zum Flurstück 96/1, Flur 13 - entlang der nördlichen Grenze dieses Flurstük-kes - entlang der nördlichen Grenze der Straße „Bocksnacken" bis zur südöstlichen Spitze des Flurstücks 93 in Flur 3 - entlang der östlichen Grenze dieses Flurstücks bis zur südwestlichen Spitze des Flurstücks 94 - entlang der südlichen Grenze dieses Flurstückes. In gerader Linie zur nördlichen Spitze des Flurstücks 89/36 - entlang der nördlichen Grenze dieses Flurstücks und in deren Verlängerung bis zur östlichen Straßenseite der K 71 - entlang dieser Straßenseite bis zur nördlichen Spitze des Flurstücks 9 in Flur 6 - entlang der nordöstlichen Grenze dieses Flurstücks. Von der östlichen Spitze dieses Flurstücks in gerader Linie bis zur nördlichen Spitze des Flurstücks 180 -entlang der nordöstlichen Grenze dieses- Flurstücks. Von der östlichen Spitze dieses Flurstücks in gerader Linie bis zur nördlichen Spitze der Oststraße - entlang der östli-•chen Straßenseite bis zu einem Punkt auf der gedachten Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 42 in Flur 14, entlang dieser Grenze bis zum Flurstück 41 - entlang der östlichen und nördlichen Grenze dieses Flurstücks. Von der nordwestlichen Spitze dieses Flurstücks in gerader Linie zur nordöstlichen Spitze des Flurstücks 23 -entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 23 und 19 -entlang der westlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 19. In gedachter Verlängerung zur südlichen Straßenseite der Hauptstraße - in östlicher Richtung entlang der südlichen Straßenseite dieser Straße und der L 735 bis zur nordöstlichen Spitze des Dindelweges - entlang der östlichen Seite des Dindelweges bis zu einem Punkt, der auf der gedachten Verlängerung der südlichen Gemarkungsgrenze von Hirschberg liegt. Von da aus entlang der südlichen und westlichen Gemarkungsgrenze Hirschbergs bis zum Ermeckeweg - entlang der nördlichen Grenze des Ermeckeweges bis zum Weg Flurstück 149, Flur 12 entlang der westlichen Grenze dieses Weges -entlang der westlichen Grenze der L 856 bis zum Weg Flurstück 2 - entlang der südlichen Grenze dieses Weges bis zu einem Punkt auf der gedachten Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 3 - entlang dieser Grenze bis zur Lottmannshard. Von da aus in gerader Linie zur südlichen Spitze des Weges Flurstück 29 - entlang der westlichen Grenze dieses Weges bis zur nördlichen Spitze. Von da aus in gerader Linie zum Ausgangspunkt zurück.

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