246. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 10. 1999 = MBl. NRW. Nr. 57/99 einschl.) - 15. i. 80 (1)

Anlage l

Textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen

Die Grenze verläuft von dem Wanderweg „Zinsdorfer Bruch" in südlicher Richtung bis zum Hausgrundstück Ebbers, abschwenkend nach Südosten bis zur Grotte, sodann oberhalb des angepflanzten Hasselberges. Von hier zieht sie sich in Richtung Süden bis zur sog. Wünnenber-ger Ecke. Von dort verläuft sie in westlicher Richtung etwa 400 m entlang der Fürstenberger Gemarkungsgrenze, zweigt dann ab nach Süden hinter dem Schwanenteich und dem Forsthaus vorbei, über den Waldlehrpfad in Richtung Nordosten, bis zu dem Wirtschaftsweg „An der Lehmkuhle".

Dann führt die Grenze nach Nord-Westen, vorbei an den Pensionen Arens und Scholand (Schöne Aussicht), überquert die jetzige B 480 durch den Flurbereich „Großer Bö-laß", nordwärts über den „Zum Schlankerberg", entlang der Grundstücke Flur 13 Nr. 146, 40 und 179 über den Gol-mekeweg bis zur Schützenstraße.

Von hier verläuft die Grenze nach Osten bis zur Schützenhalle, über die Wirtschaftswege Flur 12 Nr. 200 und 167 westwärts der Pension „Panorama" und „Franzmühle" bis zur L 549.

Die Grenze zieht sich südlich dieser Landstraße bis zur „Bürenerstraße", dann rd. 150 m südlich bis zum Wiehle-bach hin und von dort entlang des Baches bis zu dem Fußweg zwischen den Häusern Bonefeld und Borghoff, rd. 150 m über die Rosenstraße bis zu dem Ausgangspunkt.

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