21. 5. 81 (1)

168. Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 20.6.1985 = MBl.NW.Nr. 42 einschl.)

21281

Anlage l Textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen :

Ausgangspunkt der Beschreibung ist die Einmündung der Jahnstraße in die Bergstraße in Preußisch Oldendorf als nördlichster Punkt.

Die Grenzbeschreibung erfolgt im Uhrzeigersinn:

Vom Einmündungspunkt Jahnstraße kreuzt die Kurgebietsgrenze das Gelände „Pollertshof" und verläuft südlich der Wittlager Kreisbahn bis zur Straße „Balkenkampsweg" im Stadtteil Offelten; von dort in südlicher .Richtung bis zur Bebauung und von dort durch die Waldparzelle bis zur Straße „Am Klingelberg", danach weiter in südlicher Richtung bis zur Verlängerung des Wirtschaftsweges, der am nördlichen Waldrand in östlicher Richtung verläuft. Sie kreuzt die Straße „Am Hangesch" in versetzter Linie bis zur Straße „Zum Limberg", durchquert das Tal des Landwehrbaches und folgt auf der östlichen Böschung dem Wirtschaftsweg in südlicher Richtung; verläuft dann genau in östlicher Richtung auf dem Wirtschaftsweg bis zum Südrand der Siedlung „Rote Erde".

An der Westseite der Siedlung „Rote Erde" verläuft die Kurgebietslinie dann in Richtung Norden zur B 65/Berli-ner Straße, folgt dieser bis zur Ecke Bünder Straße, der Pfarrstraße, dann der Straße „Mühlehweg". Von dort in östlicher Richtung der Wittlager Kreisbahn folgend, dem ehemaligen Kirchweg (nördlich der Bahnhofstraße) zur Wittekindstraße. Von der Wittekindstraße folgt die Kurgebietsgrenze in Richtung Norden bis zur Einmündung Robert-Koch-Straße, von dort über die Hartenkampstraße in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung Röthestraße, danach in Richtung Osten bis zur Einmündung Bahnhofstraße, weiter dann nördlich der Bundesbahnlinie in östlicher Richtung bis zur Stadtgrenze Preußisch Oldendorf/ Lübbecke.

Vom Kreuzungspunkt der Bundesbahn mit der Stadt-' grenze ist die Kurgebietsgrenze in südlicher Richtung identisch mit der Stadtgrenze bis in Höhe des Wasserwerkes. Von dort schwenkt die Liriie wieder in westliche Richtung, verläuft oberhalb des Hochbehälters entlang des Höhenweges, kreuzt die Rumenstraße über die Wiehenstra-ße, verschwenkt auf die Glösinghauser Straße, schwenkt wieder in nördliche Richtung bis zu einem Wirtschaftsweg, der danach westlich die Bahnlinie mit einer Unterführung kreuzt. Nach der Unterführung am Südende des Sportplatzes verläuft die Grenze in südlicher Richtung bis zur Grenze zwischen den Gütern Crollage und Huden-beck; durchquert das Tal der „Großen Aue" in westlicher Richtung bis zur L 557.

Am Fuß des Waldes im Limbergbereich folgt die Kurgebietsgrenze dann südlich dem Waldrand im Bereich Bör-ninghausen bis in Höhe der Einmündung der Eimsiek-straße in die Eggetaler Straße, berührt die Eimsiekstraße und folgt dieser in westlicher Richtung, berührt wieder in nördlicher Richtung den Waldrand und von dort in westlicher Richtung über die Straße „Unterer Burgweg", bis zum Alexanderplatz auf dem Balkenkamp. Vom Alexanderplatz verläuft die Kurgebietsgrenze in westlicher Richtung auf der Burgstraße über einen Wirtschaftsweg bis

. zur Straße „Dreihausen", über die bereits genehmigte Grenze des Kurgebietes Preußisch Oldendorf, die weitgehend identisch mit den Gemarkungsgrenzen Preußisch Oldendorf und Börninghausen im Süden und Preußisch Oldendorf und Harlinghausen im Westen ist. Nach dem Wechsel in Richtung Norden wird die Gemarkungsgrenze zwischen Preußisch Oldendorf im Osten und Harlinghausen im Westen eingehalten und endet dann an der Waldstraße. Von dort führt sie entlang der Waldstraße in östlicher Richtung (südlich der Ziegelei) bis zur Bergstraße

•und mündet am Wanderparkplatz ein. Danach verläuft die Grenze in Richtung Norden über die Bergstraße, die Ziegeleistraße, weiter in westlicher Richtung bis zur Einmündung der Straße „Am Wassergraben", in nördlicher Richtung bis zur Jahnstraße und von dort aus in östlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt an der Einmündung der Bergstraße in Preußisch Oldendorf zurück.