139. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 9. 1980 = MBl. NW. Nr. 86 einschl.)

1. 6. 79 (1)

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Im Westen: Klappmeiers Weg entlang der Hofraumbe-grenzungslinie in südlicher Verlängerung bis an die Nord-Ostspitze des Flurstücks 285, dann in östlicher Richtung entlang der Südgrenze des Flurstücks 2 bis an die Nord-West-Ecke des Sportplatzes Flurstück 126/3. Von diesem Punkt in südlicher Richtung an der Westgrenze des Sportplatzes entlang bis an die Nord-West-Grenze des Flurstücks 126/2. Von diesem Punkt in östlicher Richtung an der Südseite des Sportplatzes bis an die Landwehrstraße. Danach in nördlicher Richtung in einer gedachten Linien im Abstand von 500 m, danach in östlicher Richtung bis an die Westseite Hagenweg, entlang in südlicher Richtung an der Westseite des Hagenweges sowie ebenso an der Westseite der sich anschließenden Straße Sieben Sprüngen bis zum Schnittpunkt mit der Raiffeisenstraße. Danach die Westseite Dünnerstraße entlang bis an die Einmündung Grünbergerstraße.

Im Süden: Die Grünbergerstraße entlang bis in die Einmündung Stettiner Straße. Von da in nördlicher Richtung diese Straße entlang bis an die Bunzlauer Straße (Stadtgrenze).

Im Osten: Die Stadtgrenze entlang in nördlicher Richtung bis an den Klappmeiers Weg.

Im Norden: Den Klappmeiers Weg in westlicher Richtung entlang bis an die Hofraumbegrenzungslinie des Hofes Klappmeier.

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