9. 1.76(1)

113. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 6. 1976 = MBl. NW. Nr. 56 einschl.)

2128l

Anlage l

Kurgebietsgrenzbeschrelbung

für den staatlich anerkannten

Luftkurort Eslohe

Stand: 9. Januar 1976

B 55: Die Grenze des Kurgebietes verläuft entlang folgender Grundstücke: Gemarkung Eslohe, Flur 10, Wegeparzelle 82; Flur 13, Straßenparzelle 126 (Am Langeloh), dann weiter entlang der Flurstücke 3/34, 120, 119,118,117,3/39,116,136, 137, 231, 232, 233, 234 (Graben), auf die Wegeparzelle 76 stoßend, diese verfolgend bis zum Bermecke-Parkplatz, hier überschreitend, dann weiter die Wegeparzelle 75 begleitend und nun überquerend, abknickend in Hur 16 entlang Flurstück 9 und Wegeparzelle 34, auf die Wegeparzelle 77 in Flur 15 stoßend und teilweise einbeziehend, desgleichen einen Teil der Wegeparzelle 79 einschließend, nun wieder in Flur . 16 die Wegeparzelle 35 auf der gesamten Länge verfolgend, dann in der Gemarkung Salwey, Flur 18 die Wegeparzellen 5 und 78 ganz, die Wegeparzelle 79 überquerend und teilweise einbeziehend, nun weiter die Wegeparzelle 82 auf der gesamten Länge verfolgend, stoßend auf die Wegeparzelle 79, diese nochmals überschreitend, weiter entlang der Flurstücke 92 und 111, auf die Marpeparzelle 114 stoßend, sie überschreitend, verfolgend und teilweise einbeziehend, hier weiter am Böschungsfuß der L 880 in der Gemarkung Eslohe, Flur 16 entlang der Flurstücke 24, 45 (Weg), 27, 28 und 29, nun in der Gemarkung Salwey, Flur 6 entlang der Flurstücke 59, 57 (Weg), 53; 54, 52, 50, 51 und 48, hier wieder in die Gemarkung Eslohe und zwar in die Flur 8 vorstoßend entlang der Flurstücke 85 (Weg), 44, 43, 40 und 104/39, nun entlang der außerhalb des Kurgebietes liegenden Bahnkörperparzelle 67 ' einerseits und der Flurstücke 103 (Graben), 124, wieder 84 (L 880), 104/39, 102 (Marpebach), 83, 82 (Weg), 30 und 80 (Weg). Die Abgrenzung verläuft nun in Flur 7 weiter entlang der Eisenbahn unter Einschluß der Wegeparzelle 55 sowie des Flurstücks 25 und wieder der Wegeparzelle 55, diese verfolgend verliert die Grenze nun die Berührung mit der Eisenbahnparzelle 42, nun entlang der Wegeparzellen 54,58 (diese

nur tlw. einbeziehend) und 52 bis zur Flurgrenze zur Flur 5; dann entlang der Wegeparzellen 89, 87 (Üw.) und 88; hier abknickend entlang Flurstück 229 auf die Parzelle 192 (Triebwerksuntergraben) stoßend, diese einbeziehend entlang der Flurstücke 50 und 94 (Salweybach), stoßend auf die Straßenparzelle 73 (Bahnhofstraße), diese überschreitend, hier abknickend entlang der Eisenbahnparzelle 79 außerhalb und der Flurstücke 5, 76 (Weg), 6, 206 und 77 (Weg) innerhalb des Kurgebietes; nun unter Einschluß der Wegeparzelle 78 entlang der Flurstücke 15 und 16 auf die außerhalb liegende Parzelle. 48 des Salweybaches stoßend, diesen dann überschreitend, den Salweybach mit der Nr. 202 in Flur 5 teilweise einbeziehend bis zur Brücke an der Bahnhofstraße, diese mit den Parzellen 73 in Flur 5 und 365 in Flur 11 verfolgend und teilweise einbeziehend, hier abknickend, entlang der Flurstücke 56, 50, 49, 48, 47, 205, 204, 203, 406, 45, dann entlang Flurstück 489 auf den Esselbach stoßend, entlang der Parzellen 350, 336, 334, 333, 252, dann wieder 333, 349, 354, 347, 326, 324, 323, 318, 320, 176/31, 175/131, 174/131, 278, 311, 279, 280, 306, 281, 282, 314, dann wieder 282, teilweise entlang Flurstück 283, dann abknickend entlang der Flurstücke 404, 405, 399, 27 und 26, hier auf die B 55 stoßend, diese mit der Parzelle 123 bis Abzweig Schultheißstraße teilweise einbeziehend, dann die Wegeparzelle 213 verfolgend unter teilweisem Einschluß, dann weiter- entlang der Wegeparzellen 215, 216, 427 und wieder 216, dann in Flur 12 entlang der Flurstücke 341, 386, 385, 331 und der Wegeparzelle 332, hier abknickend entlang Flurstück 415, 396, 412 und 413, hier abknickend entlang der bebaubaren Fläche lt. genehmigtem Bebauungsplan t(Am Böttenberg", stoßend auf die z. Zt. im Ausbau befindliche Ringstraße, diese bis zum Ausbauende verfolgend, dann abknickend auf die Wegeparzelle 71 stoßend, diese verfolgend, nun unter teilweisem Einschluß der Wegeparzelle 69 die Wegeparzelle 64 verfolgend, dann entlang der Flurstücke 299, 298 und 123, die Wegeparzellen 68 und 131 unter teilweisem Einschluß überschreitend entlang der Flurstücke 112 und 100, stoßend auf die Wegeparzelle 67, diese überschreitend unter teilweiser Einbeziehung, dann entlang der Flurstücke 302, 303, auf die B 55 stoßend und diese unter Ausschluß verfolgend entlang der Flurstücke 65..20, 19, 18 und 64, nun in der Flur 6 entlang der Flurstücke 252/58, 253/59, 271 und 273, weiter in der Gemarkung Reiste, Flur l entlang der Flurstücke l, 2 (Wasserlauf kreuzend), 3 (Weg), 4 und 26 auf die Wegeparzelle 28 stoßend, diese teilweise einschließend und dann überschreitend, nun wieder entlang Flurstück 26 auf die Wegeparzelle 23 stoßend, nur kurz verfolgend und dann überquerend, weiter entlang auf ganzer Länge die Wegeparzelle 19 begleitend, nun in der Gemarkung Isingheim, Flur 37 insgesamt'an der Wegeparzelle 3 entlang, auf die Wegeparzelle 88 in Flur 13 der Gemarkung Eslohe stoßend und sie ebenso wie die Wegeparzelle 93 teilweise einschließend, hier abzweigend entlang der Wegeparzelle 94, stoßend auf die Wegeparzelle 95, diese teilweise einschließend, nun unter vollständiger Einbeziehung auf ganzer Länge die Wegeparzelle 85 verfolgend, dann auf die Straßenparzelle 84 (Mühlenweg) stoßend, hier abknickend entlang der Flurstücke 334, 393, 332, 331, 353, 352, 329 und 328, auf die Straßenparzelle 80 (Zur Steinschelle) in Flur 10 stoßend, diese unter Einschluß bis zum Mühlenweg verfolgend (Parzelle 78) diese überschreitend und teilweise einbeziehend, nun entlang der Esselparzelle 105, diese bis zur Brücke bei Wilh. Müller einbeziehend, hier abknickend entlang der Flurstücke 48 und 49, auf die Straßenparzelle 77 der B 55 (Hauptstraße) stoßend, diese bis zur Flurgrenze gegen Flur 13 verfolgend und die B 55 hier überquerend zum Ausgangspunkt zurück.