18. 4. 78 (2)

127. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 10. 1978 = MBl. NW. Nr. 115 einschl.)

21281

Anlage 2

Kurgebietsgrenzbeschreibung für den staatlich anerkannten Luftkurort

mit Kurmittelgebiet Stadt Vlotho - Ortsteil Valdorf

- Stand: 18. April 1978 -

Die Begrenzung des Kurgebietes verläuft in der Gemarkung Valdorf von der Einmündung des Topsundernweges in die Bäderstraße (K 15) entlang des Topsundernweges

. bis zum Weg „Zur Saalegge", dann entlang des Weges „Zur Saalegge" in südöstlicher Richtung bis zur markanten Knickstelle, die nach Nordösten weiterführt, von der Knickstelle aus in gerader Verlängerung der Nordgrenze des Flurstückes 159, Flur 6 bis zur Ostgrenze dieses Flur-

, Stückes, von dort aus in südlicher Richtung entlang der Ostgrenzen der Flurstücke 159 und '164, jeweils Flur 6 bis zur Plögereistraße, von dort aus nach Überqueren der Plögereistraße entlang der Ostgrenze des Flurstückes 90, Flur 7 und entlang der Nordgrenze des Flurstückes 107, Flur 7, von dort aus entlang der Nordseite des Waldstückchens im Flurstück 105, Flur 7 und unter Einschluß der katasteramtlich festgestellten Hof- und Gebäudefläche des Grundstückes „Siebenstücken Nr. 11" bis zur Nordgrenze des Flurstückes 99, Flur 7, von dort entlang der Nordgrenzen der Flurstücke 99,100,101,102, jeweils Flur 7 bis zur Nordostecke des Flurstückes 102, Flur 7, von dort aus im Verlauf einer gedachten Linie bis zur Nordwestek-ke des Wäldchens im Süden des Flurstückes 111, Flur 7, von dort aus entlang der Nordseite des Wäldchens im Süden des Flurstückes 111, Flur 7 und weiter nach Osten hin entlang des Wegeflurstückes 201, Flur 7 bis zur Einmündung in den Karenbergweg, von dort aus in südlicher 'Richtung entlang des Karenbergweges bis zur Einmündung in die Hohenhausener Straße (K 12), von dort aus in westlicher Richtung entlang der Hohenhausener Straße (K 12) bis zum Kreuzungspunkt mit der' Lemgoer Straße (K 16), von dort aus in nördlicher Richtung entlang der Lemgoer Straße (K 16) bis zur Südgrenze des Friedhofes Valdorf, von dort aus ostwärts entlang der Nordgrenze des Flurstückes 146, Flur 6 und entlang der Nordgrenze des Flurstückes 88, Flur 6 bis zum Wegeflurstück 127, Flur 6, über dieses Wegeflurstück hinweg in nördlicher Richtung auf der Nordwestseite dieses Wegeflurstückes bis zum Südzipfel des Flurstückes 118, Flur 6, von dort aus auf der Westseite der Flurstücke 118,116,115,114,112, jeweils Flur 6 bis zur Bäderstraße (K 15) und von dort aus in westlicher Richtung entlang der Bäderstraße bis zum Ausgangspunkt Einmündungsbereich Topsundernweg.