178.Ergänzung-SMBl.NW.-(Standl5.3.1987 = MBl.NW.Nr.lSeinschl.) 19. 2. 86 (1)

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Die Erholungsgebietsgrenze geht von der Frankfurter Straße/Einmündung Ostring aus und verläuft entlang der Frankfurter Straße bis Einmündung Klevinghauser Straße, folgt dieser Straße bis zur Ortslage Loh, biegt in Höhe der Ortslagengrenze in östlicher Richtung ab, verläuft entlang der Ortslagengrenze bis zur Loher Straße, folgt dieser in Richtung Branten bis zum Abzweig „Zufahrt Jugendherberge", verläuft ca. 500 Meter entlang des befestigten Weges und verläßt diesen dann in südlicher Richtung und folgt dem Waldweg bis zur Gemeindegrenze, verläuft in nördlicher Richtung entlang der Gemeindegrenze bis zum Wirtschaftsweg nach „Im Dahl", folgt dem Weg in westlicher Richtung bis zur Einmündung in die Straße nach Rummenohl, verläuft entlang dieser Straße in Richtung Rummenohl bis Sommerhagen in Höhe des Meßpunktes 553,6 Meter NN, von hier aus verläuft die Grenze dann in südlicher Richtung bis zum Waldweg, folgt diesem bis in das Tal der sauren Epscheid, verläuft den Wanderweg A l entlang talaufwärts bis in Höhe des Hauses In der Epscheid 5, von hier aus verläuft er in nördlicher Richtung bis zum Wanderweg A 17, folgt diesem bis zur Ortslage Epscheid, verläuft entlang der Ortslagengrenze, der Epscheider Straße und des Ostringes bis zur Einmündung in die Frankfurter Straße.

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