234. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 10. 1996 = MBl. NW. Nr. 65 einschl.) 13. 3. 96 (1)

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Anlage l Textliche Darstellung des Kurgebietes:

Das anerkannte Kurgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden stellt die östliche Straßenbegrenzungslinie der Bundesstraße 258 „Burgring" am Standort „Flora-Freienthal" die Grenze des Kurgebietes dar. Die östliche Begrenzung der Bundesstraße 258 bildet bis zur Einmündung der Straße „Schloßkehr" die nordwestliche Grenze.

Vom Kreuzungsbereich aus verläuft die Kurgebietsgrenze über die angrenzende Parkplatzfläche nach Süden über die westliche Grenze des Flurstücks 141, Flur 13, Gemarkung Monschau bis zur „St. Vither Straße". Diese bildet am Standort „Burgau" die westliche Grenze des Kurgebietes.

Im Einmündungsbereich der Zuwegung zum Parkplatz „Burgau" und zur Realschule quert die Gebietsgrenze die Rur und verläuft am Rinkberg nördlich der Realschule entlang des Flurstückes 75, Flur 12, Gemarkung Monschau in westliche Richtung.

Die Kurgebietsgrenze quert westlich verlängert entlang der nördlichen Flurstücksgrenzen 100 und 179 der Flur 3, Gemarkung Monschau die Ruhr bis zur „St. Vither Straße", die mit der östlichen Straßenbegrenzungslinie die westliche Kurgebietsgrenze nach Süden weiterführt.

Im Einmündungsbereich „Burgring/St. Vither Straße" bildet die östliche Grenze der nach Süden weiterführen-den B 258 die westliche Kurgebietsgrenze bis zum Standort „Dreistegen". Hier quert der Grenzverlauf die Ruhr nach Osten und verläuft weiter entlang des östlichen Ufers des Perlenbaches auf der Flurstücksgrenze 110/111, Flur 4/Flur 15, Gemarkung Monschau bis zum Campingplatz Perlehau. Von dort aus verschwenkt die Grenze auf das nördlich dem Lauf des Perlenbaches folgende Flurstück 105, Flur 15, Gemarkung Monschau.

Nördlich des Standortes „Schwingsborn" an der B 258 verläuft die Kurgebietsgrenze südlich über die Rur auf die B 258, die dann mit ihrer nördlichen Begrenzung die südliche Gebietsgrenze bildet.

Im Kreuzungsbereich mit dem Rundwanderwegenetz verläuft die Kurgebietsgrenze auf dem Wanderweg des Eif elvereins A l nach Norden zum Felsen-Naturdenkmal „Pferdeley" und nördlich weiter bis zur Einmündung „Jahrhundertweg", dem regionalen Wanderweg 100. Vom „Jahrhundertweg" aus verläuft die Grenze parallel der Haupterschließungsstraße „Heidgen" entlang des bestehenden Wanderweges nach Norden bis zum Weg „Am Grindel".

Entlang der südlichen Grenze des Weges „Am Grindel" verläuft die Grenze des Kurgebietes nach Osten. Der nördliche Ortsrand der Ortschaft „Heidgen" ist gleichzeitig die Gebietsgrenze. Diese grenzt sich ab entlang der nördlichen Parzellengrenze des Flurstücks 20, Flur 15, Gemarkung Monschau und verläuft weiter nach Norden entlang der Haupterschließung „Heidgen" und in der Verlängerung „Am Grindel".

Im Einmündungsbereich des Weges „Franzscheid", Flurstück 173, Flur 2, Gemarkung Monschau verläuft die Kurgebietsgrenze nach Osten entlang der anschließenden Stadtwaldgrenze und des an „Franzensheid" die Kreisstraße 2 querenden Bachlaufes, Flurstücke 244, 246 und 253, Flur 2, Gemarkung Monschau bis zur Rur und quert diese in nördliche Richtung.

östlich „Rosenthal" verläuft die Kurgebietsgrenze weiter nach Norden entlang des Rundwanderweges A 5, die „Eschbachstraße" querend bis zum „Rahmenberg".

Die Kurgebietsgrenze verläuft weiter, östlich parallel der „Laufenstraße", nach Norden entlang der Stadtwaldgrenze und schließt an der „Flora-Freienthal" wieder auf die Bundesstraße 258 treffend das Kurgebiet der Stadt Monschau ab.