225. Ergänzung-SMB1. NW.-(Stand 1. 3.1995 = MB1.NW. Nr. 17 einschl.) 25.6.93(1)

2128l

Anlage l Textliche Darstellung des Erholungsgebietes

Die Grenze des Erholungsgebietes verläuft von der Erholungsanlage „Nuhnetalpark" ausgehend, im Uhrzeigersinn wie folgt:

Grünanlage „Nuhnetalpark" (südöstlich der Ortslage), Thälerbach, Kreuzwegkapelle, Waldweg oberhalb der Sprungschanze bis südlich der Gemarkungsgrenze Stadt Hallenberg, südlich des Hackelberges, entlang der Stadtgrenze bis zu den Ziegenhellen, Ziegenhelle, Weg südlich des Hohen Lochs, Herrengrund, westlicher Randweg im Flachengrund, Erholungsanlage „Silbersee", südlich der Landstraße L 721 (entlang des Bremecketales) in östlicher Richtung bis zur Kranbüche, über den Kürzenscheidt ins vordere Ahretal, Überquerung des unteren Walsbachtales, östlich des Camping- und Sportplatzes, Westgrenze Baugebiet „Ebenau", Astenweg, Dumekequelle, Kleine Haumecke, Minigolfanlage zum Mittleren Stein-/Hardt-weg, westlich der Bebauungsgrenze des Lüttmecketales zum Ausgangspunkt Erholungsanlage „Nuhnetalpark".