192.Ergänzung-SMBl.NW.-(Stand 15.8.1989 = MBl.NW. Nr. 44 einschl.) 8. 6. 88 (1)

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Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Ausgangspunkt der Beschreibung ist in Netphen die Kreuzung der Wiedichstraße mit der Netphe. Die weitere Beschreibung erfolgt im Uhrzeigersinn.

Die Grenze verläuft vom Ausgangspunkt entlang der Netphe bis zur 2. Kreuzung der Netphe mit der B 62 am Ortsausgang Afholderbach; von hier aus entlang der B 62 bis zur Gemeindegrenze, weiter entlang der Gemeindegrenze bis zur Angrenzung an den Bach „Alte Netphe", diesem Bachlauf folgend bis zum Zulauf des „Rolsbach" und von da in genau östlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Gemeindegrenze. Ab hier verläuft die Erholungsgebietsgrenze wieder entlang der Gemeindegrenze bis zur Kreuzung mit der Kohlenstraße westlich der Ortschaft Benfe; sie folgt dann der Kohlenstraße bis zur Kreuzung mit der L 722 .{Wanderparkplatz Hohenroth) und ab dort der L 722 bis zur Grenze zwischen den Gemarkungen Nauholz und Nenkersdorf. Entlang dieser Gemarkungsgrenze, den Gemarkungsgrenzen Nauholz/Walpersdorf und Nauholz/Nenkersdorf führt sie dann weiter auf dem Höhenweg Richtung Deuz bis zum Sattel zwischen dem Nollenkopf und dem Kemerling. Von hier abfallend zum Tal „Wüste Beienbach" folgt sie dem Bachlauf bis zur L 729, führt weiter entlang der L 729 bis zum evang. Gemeindehaus in Netphen, über den Steinweg und den Fußweg unterhalb der Sporthalle zur Kreuzung der Elisabeth-Grube-Straße/Kreuzbergstraße, führt dann ca. 80 m entlang der Kreuzbergstraße, folgt dem alten Prozessionsweg und verläuft oberhalb des kath. Friedhofs entlang der Wiedichstraße zurück zum Ausgangspunkt.