148. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1982 = MB1. NW. Nr. 24 einschl.) 22.12.81 (1)

21281

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Das Erholungsgebiet beginnt im Norden an der Landstraße 541 von Wenholthausen nach Berge. Von hier aus in südöstlicher Richtung die Wenne flußaufwärts, entlang des Sportplatzes und dann zur Bahnlinie abknickend und diese bis zur Ortsmitte einbeziehend. Hier in südwestlicher Richtung unter Ausklammerung der Gewerbebetriebe die Wenne überschreitend, entlang der Wirtschaftswege „Unterm Eichhölzchen/Unterm Estenberg" bis zum südlichsten Punkt des Erholungsgebietes; dann scharf abknickend in westlicher Richtung über den Kamm des Estenberges bis zu den Wasserbehältern; in nördlicher Richtung entlang eines Wirtschaftsweges am Fuße des Henneberges, den Mathmeckebach überschreitend, bis in • Höhe des Ortsteils Mathmecke; sodann in nordwestlicher Richtung teilweise die Landstraße 839 von Wenholthausen nach Grevenstein verfolgend; in Höhe der Einzelgehöfte Am Eimberg scharf in nordöstlicher Richtung abknickend und unter Einschluß des Rundweges um die Erholungsanlage Esmeckestausee sowie des Zufahrtsweges zur v. g. Anlage'zum Ausgangspunkt an der L 541 zurück.

Die Grenze verläuft jeweils auf der dem Erholungsgebiet zugewandten Innenseite der Linie.