139. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 9. 1980 = MBl. NW. Nr. 86 einschl.)

18.9.79(1)

Anlage l

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Das Erholungsgebiet wird begrenzt

im Norden: Durch den Eltener Markt, beginnend an der Ecke Eltener Markt - Bergstraße, durch die Schmidtstraße, die Stokkumer Straße bis zum Auftreffen auf den Plagweg, den Plagweg bis zur Straße „Hohe Heide", die Straße „Hohe Heide" bis zum Weg südlich des Flurstückes Gem. Elten, Flur C, Flurstück Nr. 1242 und weiter in gerader Richtung bis 100 m vor die, südwestliche Grenze der Bundesautobahn (A 3/E 36).

im Osten: Durch eine Parallele in einem Abstand von 100 m zu der südwestlichen Grenze der Bundesautobahn bis zum Auftreten auf das Grundstück Gem. Hüthum, Flur 11, Flurstück Nr. 17.

im Süden: Vom. Endpunkt der Ostbegrenzung durch die Straße Probstei, den Wildweg bis zum Steilen Weg, weiter durch eine Parallele im Abstand von 50 m zur nordöstlichen Grenze der Em-mericher Straße (Bundesstraße 8) entlang des Böschungsfußes des Bundesbahngeländes bis zum Auftreffen auf die Emmericher Straße.

im Westen: Durch die Emmericher Straße und Bergstraße bis zum Ausgangspunkt.

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