126. Ergänzung - SMB1. NW. -"(Stand 15. 8. 1978 = MB1. NW. Nr. 91 einschl.)

14.4.78 (2)

Anlage 2

Kurgebietsgrenzbeschreibung

für die Stadt Bad Salzuflen

Stand: 14. 4.1978

Die Begrenzung des Kurgebietes verläuft im Norden beginnend (Schnittpunkt der Straßenparzelle 22, Flur 31, Gemarkung Bad Salzuflen mit der Gemeindegrenze Bad Salzuflen/Exter) entlang der Gemeindegrenze Bad Salzuf-len/Exter, Flur 8 in östlicher Richtung bis zum Ostufer der Salze. Sie folgt nun dem Ostufer in südlicher Richtung bis zu der Nordostgrenze des Weges Flurstück 40, Flur 7 der Gemarkung Wüsten, entlang dieses Weges in südöstlicher Richtung bis zur Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 150, weiter in südlicher Richtung bis zur Südgrenze des Flurstücks 148, dieser Grenze und ihrer Verlängerung folgend bis auf die Westgrenze des Flurstücks 126, nun in südlicher Richtung entlang dieser Grenze und der Westgrenze des Flurstücks 144, in gerader Linie bis auf die Südgrenze des Flurstücks 144, dieser Grenze folgend bis auf die Westgrenze der Waldemeinestraße, nun in südlicher Richtung bis zu der Gemarkungsgrenze Bad Salzuflen, Flur 33, dieser Grenze in östlicher Richtung folgend bis auf die südliche Grenze der Wüstener Straße (L 535), weiter in östlicher Richtung dieser Straße bis zur Gemarkungsgrenze Bad Salzuflen, Flur 33 (Wüstener Str./Stein-kuhlenstr.), nun entlang dieser Grenze in südlicher Richtung bis auf den Bumbamweg (20 m nördlich des Schnittpunktes der Gemarkungsgrenzen Bad Salzuflen/Wüsten/ Ehrsen-Breden), diesem Weg in südlicher Richtung folgend auf die Nordgrenze des Flurstücks 10 (Weg, Gemarkung Ehrsen-Breden, Flur 1), weiter an der Westgrenze dieses Flurstücks entlang in südlicher Richtung bis auf die Nordgrenze des Flurstücks 17, nun entlang der Nordgrenze dieses Flurstücks in westlicher Richtung bis zum Flurstück 6 (Weg), der Süd- bzw. Westseite dieses Flurstücks folgend bis auf die Nordgrenze des Flurstücks 2, nun weiter in westlicher Richtung entlang der Nordgrenze des Flurstücks 2, der Nordgrenze des Flurstücks 381 (Gemarkung Schötmar, Flur 22) und der Südgrenze des Flurstücks 16 (Gemarkung Bad Salzuflen, Flur 33, bis auf die Südgrenze der Walhallastraße, an dieser Grenze entlang in südwestlicher Richtung bis auf die Südwestgrenze dieser Straße, dieser folgend bis zur Verlängerung der südwestlichen .Grenze der Heidestraße, nun entlang dieser Grenze in nördlicher Richtung bis zur Südgrenze des Flurstücks 666, an der Süd- und Westgrenze dieses Flurstücks entlang in gerader Linie auf die Nordgrenze der Ahornstraße, nun folgt die Grenze der Nordseite bzw. Nordwestseite der Ahornstraße bis auf die nordöstliche Grenze der Osterstraße, dieser Grenze nach Norden folgend bis auf die Verlängerung der Nordgrenze der Grabenstraße, nun entlang der Nordseite der Grabenstraße bis zur südöstlichen Grenze der Straße „Judengang", dieser Grenze nach Norden folgend auf die nördliche Grenze der Straße „Hinterm Bogen", nun entlang dieser Grenze in nordwestlicher Richtung bis auf die Nordgrenze der Schießhofstraße, weiter in westlicher Richtung bis auf die Westgrenze des Flurstücks 507, von diesem Punkt aus auf den Schnittpunkt der Nordgrenze der Herforder Straße mit der Ostgrenze des Flurstücks 380, nun der Herforder Straße folgend bis auf die Ostgrenze der Friedrich-Ebert-Straße, von hier aus in nördlicher Richtung bis auf die Verlängerung der Nordgrenze des Flurstücks 352, von diesem Schnittpunkt aus in gerader Linie bis auf die Nordwestecke des Flurstücks 398, und nun entlang der südöstlichen Grenze der Volkhausens^raße bis auf die Nordostgrenze des Gröchteweges, dem Gröchteweg in nordwestlicher Richtung folgend auf die östliche Grenze der Hegelstraße, jetzt entlang der östlichen Seite der Hegelstraße und der Ostgrenze der Wegeparzelle 809 und 808, nun entlang der Südgrenze des Flurstücks 614, von hier aus in gerader Linie auf die Nordwestecke des Flurstücks 51, entlang der Nordgrenzen dieses Flurstücks und der Goethestraße bis zur Ostgrenze des Flurstücks 850,' von diesem Punkt aus bis zur Südwestecke des Flurstücks 880 und von hier aus in gerader Linie auf die Nordwestecke des

Flurstücks 546 (parallel zur Freiligrathstraße), der Nordgrenze dieses Flurstücks in östlicher Richtung bis zur westlichen Grenze der Obernbergstraße folgend, nun entlang dieser Grenze in nördlicher Richtung, dann entlang der Westgrenze bzw. Nordgrenze der Straßenparzelle 16 (Forststraße) in nördlicher und ciann abknickend in nordöstlicher Richtung dieser Straße bis zur Wegebezeichnung Sugenpad, entlang der nördlichen Seite dieses Weges bis zur Gemarkungsgrenze Bad Salzuflen/Exter, Flur 8 (Ausgangspunkt).

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